Wechselprüfung

Beamtete Lehrkräfte an Real-, Förder-, Grund- und Hauptschulen sowie an Berufsbildenden Schulen können durch Ablegen einer Wechselprüfung die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien erwerben.

Einen Antrag auf Zulassung zur Wechselprüfung müssen die Lehrkräfte über den Dienstweg beim Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen stellen.
Zur Wechselprüfung für das Lehramt an Gymnasien können nur Beamtinnen und Beamte zugelassen werden, die

  • die Befähigung für das Lehramt an Förderschulen, an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen oder an Berufsbildenden Schulen besitzen,
  • nach bestandener Zweiter Staatsprüfung mindestens drei Jahre mit mindestens der Hälfte des Regelstundensatzes im Schuldienst tätig gewesen sind und
  • im Landesdienst RLP stehen.