Aufstockung des "nicht künstlerischen" Zweitfachs im B.Ed./M.Ed.-Studiengang

Das Ministerium hat dem Zentrum für Lehrerbildung mitgeteilt, dass Studierende der lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge mit den Fächern Bildende Kunst oder Musik keine weiteren Leistungen im Studium erbringen müssen, um die uneingeschränkte Lehrbefähigung im "nicht künstlerischen" Zweitfach zu erlangen. Die für eine volle Lehrbefähigung noch fehlenden Kompetenzen können im Rahmen des Vorbereitungsdienstes erworben werden.