Aufstockung des "nicht künstlerischen" Beifachs/Zweitfachs

Das Ministerium eröffnet Kunst- und Musikstudierenden (Staatsexamen LaG und B.Ed./M.Ed.) die Möglichkeit, die uneingeschränkte Lehrbefähigung im nichtkünstlerischen Beifach bzw. im nichtkünstlerischen Zweitfach zu erlangen.