Das Ministerium eröffnet Kunst- und Musikstudierenden (Staatsexamen LaG und B.Ed./M.Ed.) die Möglichkeit, die uneingeschränkte Lehrbefähigung im nichtkünstlerischen Beifach bzw. im nichtkünstlerischen Zweitfach zu erlangen.
Das Ministerium eröffnet Kunst- und Musikstudierenden (Staatsexamen LaG und B.Ed./M.Ed.) die Möglichkeit, die uneingeschränkte Lehrbefähigung im nichtkünstlerischen Beifach bzw. im nichtkünstlerischen Zweitfach zu erlangen.