Quer- und Seiteneinstieg in den Schuldienst

Derzeit kann in bestimmten Fächern der Einstellungsbedarf für Lehrkräfte nicht vollständig mit Lehrerinnen und Lehrern, die über eine entsprechende Ausbildung für das jeweilige Lehramt verfügen, abgedeckt werden. Daher besteht für bestimmte Bedarfsfächer in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulabschluss ohne Lehramtsausbildung

  1. im Wege des Quereinstiegs in den Vorbereitungsdienst für die jeweiligen Lehrämter einzustellen, sofern die vorhandenen Ausbildungsplätze nicht vollständig mit Bewerberinnen und Bewerbern mit Erster Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt besetzt werden können.
    Die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger erwerben mit Ablegen der Zweiten Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt die volle Lehrbefähigung.
  2. im Wege des Seiteneinstiegs direkt in den Schuldienst einzustellen.
    Diese Lehrkräfte werden i.d.R. zunächst für die Dauer von zwei Jahren in ein Beschäftigungsverhältnis nach TV-L eingestellt und zu einem Viertel vom Unterricht freigestellt, um eine begleitende pädagogische Ausbildung zu absolvieren. Nach der Ausbildung legen sie eine Prüfung zur Erlangung der Lehrbefähigung ab, die in RLP mit der Zweiten Staatsprüfung gleichgestellt ist.

Weitere Informationen zum Quer- und Seiteneinstieg, zu aktuellen Bedarfsfächern, zu den jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen sowie zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.