Erweiterungsprüfung im Staatsexamensstudiengang

Informationen für Studierende im Staatsexamensstudiengang, die eine Erweiterungsprüfung ablegen möchten

Das Ablegen der Erweiterungsprüfung nach § 27 der LVO 2007 ist nicht mehr möglich.

Studierende eines Staatsexamensstudiengangs haben aber die Möglichkeit, über einen modularisierten Zertifikatsstudiengang ein drittes Fach zu studieren. Das Zertifikat wird anschließend von der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes als Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Gymnasien anerkannt. ...