Master of Education (M.Ed.)

Das Absolvieren des Studiengangs Master of Education (M.Ed.) erfordert den Abschluss des Bachelor of Education (B.Ed.) und ist Voraussetzung für die Aufnahme einer Lehrtätigkeit.

Aufbau des Studiengangs

Seit dem WiSe 2011/2012 wird der lehramtsbezogene Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt an der JGU Mainz angeboten. Er umfasst weiterhin die zwei gewählten Fachwissenschaften (einschließlich ihrer jeweiligen Fachdidaktik) sowie das Fach Bildungswissenschaften.

Folgende Fachwissenschaften können an der JGU Mainz im Studiengang Master of Education studiert werden (analog zum B.Ed.):

Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Französisch, Geographie, Geschichte, Griechisch, Informatik, Italienisch, Katholische Religionslehre, Latein, Mathematik, Musik, Philosophie, Physik, Russisch, Sozialkunde, Spanisch, Sport.

Regelstudienzeit und Leistungspunkte:
Der M.Ed.-Studiengang hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern und umfasst 120 Leistungspunkte (LP) gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS). Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand („Workload“) von 30 Zeitstunden.

Die Leistungspunkte verteilen sich im M.Ed. folgendermaßen:

Fach 1 42 LP
Fach 2 42 LP
Bildungswissenschaften 12 LP
Masterarbeit 20 LP
Schulpraktika 4 LP
Summe 120 LP

 

Ausnahme: Bei Kombinationen mit den Fächern Musik und Bildende Kunst entfallen im M.Ed. auf diese Fächer 69 LP und auf das nichtkünstlerische Zweitfach 15 LP.

Informationen zu den Studieninhalten der einzelnen Fächer sind der Prüfungsordnung sowie den jeweiligen Modulhandbüchern (stehen i.d.R. auf den Internetseiten der Institute zum Download bereit) zu entnehmen.

Die aktuelle LVO sowie die aktuelle Hochschulprüfungsordnung der JGU Mainz für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang finden Sie unter "Downloads" auf der rechten Seite, ältere Fassungen unter dem Menüpunkt Archiv: Landesverordnungen/Prüfungsordnungen auf der linken Seite.
Das Absolvieren des Studiengangs Master of Education (M.Ed.) erfordert den Abschluss des Bachelor of Education (B.Ed.) und ist Voraussetzung für die Aufnahme einer Lehrtätigkeit.

Erste Staatsprüfung

Die Anerkennung des Masterabschlusses als Erste Staatsprüfung erfolgt durch die Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für die Lehrämter an Schulen (LPA) der JGU Mainz. Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Juni 2005 wird der Masterabschluss in allen Bundesländern anerkannt.

Hinweis: Die Anerkennungsbescheinigung wird immer von der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für die Lehrämter an Schulen an jener Universität ausgestellt, an der die oder der Studierende zuletzt studiert hat.
Durch den Masterabschluss (mit anschließender Anerkennung als Erste Staatsprüfung) wird die Qualifikation für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Rheinland-Pfalz (und in den anderen Bundesländern) erworben und somit - nach anschließender Zweiter Staatsprüfung - die Berufsqualifikation für eine Lehrtätigkeit an Gymnasien. Das Referendariat in RLP dauert für das Lehramt an Gymnasien 18 Monate.

Bildungswissenschaften

Studierende des Studiengangs Master of Education müssen weiterhin das Fach Bildungswissenschaften als verpflichtendes drittes Studienfach zusätzlich zu den zwei gewählten Fachwissenschaften belegen.

Das Studium umfasst im M.Ed. ein Modul.

Modul

LP

SWS

Schulentwicklung und differenzielle Didaktik

12

6

Weitere Informationen zum Studiengang Bildungswissenschaften finden Sie auf den Seiten der AG Schulpädagogik.

Schulpraktika

Im Master of Education absolvieren die Lehramtsstudierenden innerhalb der vorlesungsfreien Zeit (März/April bzw. August bis Oktober) ein Vertiefendes Praktikum Master (VP Master):

Praktikum

Länge LP
Vertiefendes Praktikum Master 15 Tage 4

Das Vertiefende Praktikum Master legt einen seiner inhaltlichen Schwerpunkte auf den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe.

Mehr Informationen zum Vertiefenden Praktikum Master finden Sie hier.

Prüfungen

Die Masterprüfung ist bestanden, wenn

  • die studienbegleitenden Modulprüfungen bestanden wurden,
  • das schulische Praktikum erfolgreich absolviert wurde und
  • die Masterarbeit mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet wurde.

Die Prüfungsordnungen für die Masterstudiengänge sehen jeweils eine Modulprüfung als mündliche Prüfung im Fach Bildungswissenschaften sowie in den beiden gewählten Fachwissenschaften vor. Das Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen (LPA) ist zu diesen Prüfungen einzuladen; eine von ihm zur Teilnahme an einer solchen Prüfung beauftragte Person ist zusätzliches Mitglied der Prüfungskommission.

Bei Fächerkombinationen mit den Fächern Bildende Kunst oder Musik ist die Masterarbeit in diesen Fächern anzufertigen. Die Masterarbeit muss in einem anderen Fach als die Bachelorarbeit angefertigt werden. Die Masterarbeit kann nicht in den Bildungswissenschaften geschrieben werden.

Einschreibung in den M.Ed.

Für die Einschreibung in den M.Ed. ist das Studierendensekretariat zuständig. Ausführliche Informationen zur Einschreibung in den M.Ed. sind auf der Homepage des Studierenden Service Centers unter Bewerbungslotse bereitgestellt.

Bereits an der JGU im B.Ed.-Studiengang der JGU Mainz eingeschriebene Studierende, die mindestens 135 Leistungspunkte erworben haben, können mit einer vereinfachten Antragstellung in den M.Ed. wechseln. Die Frist für die Einreichung des Wechselantrags im Studierendensekretariat ist der 1. März für die Aufnahme des Masterstudiums zum SoSe bzw. der 1. September für die Aufnahme zum WiSe. Erhebungsstichtag für das Erreichen der erforderlichen 135 Leistungspunkte ist ebenfalls der 1. März bzw. 1. September.

Sind noch Leistungen im B.Ed.-Studium zu erbringen, ist bei der Antragstellung anzugeben, dass eine Einschreibung im B.Ed.-Studiengang noch weiterhin bestehen soll. Der Nachweis des Erwerbs des B.Ed.-Abschlusses ist bis zum Ende des ersten Fachsemesters des M.Ed.-Studiums zu erbringen. Ansonsten wird die Einschreibung in den M.Ed.-Studiengang aufgehoben.

ACHTUNG! Um Missverständnisse bezüglich des vereinfachten Wechsels vom Bachelor- in das Masterstudium zu vermeiden, lesen Sie sich bitte vorab gründlich das Informationsschreiben des Studierendensekretariats durch. In der Vergangenheit kam es zu Zwangsexmatrikulationen aus dem Masterstudium sowie Wiedereinschreibungen mit zeitlichen Verzögerungen um ein oder sogar zwei Semester. Dies kann vermieden werden, wenn Sie die im Informationsschreiben dargelegten Hinweise beachten.