Genehmigung wissenschaftlicher Untersuchungen an Schulen in Rheinland-Pfalz

Gem. § 67 Abs. 7 Schulgesetz Rheinland-Pfalz sind alle wissenschaftlichen Untersuchungen an Schulen, die nicht von den Schulen selbst, von den Schulbehörden oder den Schulträgern durchgeführt werden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu genehmigen.

Diese Genehmigung ist allerdings nur dann zu erteilen, wenn ein erhebliches pädagogisch-wissenschaftliches oder gleichwertiges Interesse anzuerkennen ist.

Informationen, Dokumente und Ansprechpartner für die Genehmigung finden Sie unter:

https://add.rlp.de/themen/schule-und-bildung/schuelerinnen-und-eltern/wissenschaftliche-untersuchungen.