Begleitstudium Lehramt

Das Begleitstudium Lehramt eröffnet die Möglichkeit, relevante Teile des Lehramtsstudiums mit Zielschulart Gymnasium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz nachzustudieren, wenn

  • in einem EU-Mitgliedsstaat bereits eine Lehrkräfteausbildung abgeschlossen wurde, diese allerdings nur ein Fach umfasst; das abgeschlossene Begleitstudium ist dann in der Regel Voraussetzung für die Beantragung eines EU-Anpassungslehrgangs,
  • das Ministerium für Bildung – Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen (Landesprüfungsamt) bestätigt, dass bei Personen mit einem abgeschlossenen ausländischen Lehramtsstudium für die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einer in Rheinland-Pfalz erworbenen Ersten Staatsprüfung Studienleistungen in nur geringem Umfang fehlen,
  • rheinland-pfälzische Lehrkräfte Studienleistungen erbringen müssen, die für das Ablegen einer Prüfung zum Wechsel des Lehramts erforderlich sind (Lehrkräfte-Wechselprüfung),
  • ggf. Personen ohne Lehramts- aber mit Hochschulabschluss in einem sogenannten Bedarfsfach Studienleistungen für den Seiten- oder Quereinstieg in ein Lehramt fehlen.

Der erstgenannte Fall ist in der Regel Voraussetzung für die Beantragung eines EU-Anpassungslehrgangs.
Voraussetzung für eine Bewerbung und Einschreibung an der JGU ist die Prüfung der Berechtigung durch das Ministerium für Bildung – Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen (Landesprüfungsamt).

Um sich über die Anerkennung ihrer ausländischen Bildungsabschlüsse im Bereich Lehramt zu informieren, wenden sich Kandidatinnen und Kandidaten an das Ministerium für Bildung – Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen (Landesprüfungsamt) (Ansprechpartnerinnen, Informationen und Antragsformulare hier).
Im Anerkennungsbescheid wird ein Ansprechpartner genannt, der über das weitere Vorgehen informiert.

Danach werden die Kandidatinnen und Kandidaten in der Regel über das Zentrum für Lehrerbildung an die betreffenden Studienmanagerinnen und –manager verwiesen, die auf der Grundlage der bereits erbrachten Studienleistungen (ggf. dt. Übersetzung vorlegen) dem Landesprüfungsamt Vorschläge über noch zu studierende Module oder Modulteile machen. Das Landesprüfungsamt legt anschließend die zu erbringenden Studienleistungen fest und teilt diese der Kandidatin bzw. dem Kandidaten schriftlich zur Vorlage im Studierendensekretariat mit. Auf dieser Grundlage kann die Einschreibung in das Begleitstudium Lehramt erfolgen.

Eine Einschreibung erfolgt höchstens für einen Zeitraum von vier Semestern, eine Verlängerung um maximal zwei Semester ist auf Antrag möglich. Die Bewerbungsfrist für die Einschreibung zum Sommersemester endet am 1. März, diejenige zum Wintersemester am 1. September.

Information und Beratung übernimmt gerne das Zentrum für Lehrerbildung.

Bitte beachten Sie, dass an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ausschließlich das Begleitstudium für das Lehramt an Gymnasien angeboten wird.