Erweiterungsprüfung (Drittes Fach)

Durch die Erweiterungsprüfung können Studierende die Befähigung zur Erteilung von Unterricht in einem zusätzlichen dritten Unterrichtsfach (Erweiterungsfach) an Gymnasien erwerben. Gleiches gilt für Lehrkräfte, die bereits im Schuldienst aktiv sind.