Geänderte LVO lehramtsbezogener Bachelor-/Master-Studiengänge i.d.F. vom 29.08.2011
Mit Wirkung zum 16. Mai 2011 ist die Landesverordnung zur Weiterentwicklung der Praktikumsstruktur in Kraft getreten. Durch sie wird die LVO über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter geändert.
Der Umfang der Schulpraktika wird auf vier Praktika reduziert, die jeweils 15 Tage dauern: zwei Orientierende Praktika im Bachelorstudiengang sowie zwei Vertiefende Praktika, jeweils eines im Bachelor- und eines im Masterstudiengang (Informationen zu den Schulpraktika). Als Konsequenz aus der Weiterentwicklung der Praktikastruktur wird die Dauer des Referendariats nicht wie geplant 15 Monate, sondern 18 Monate betragen.
Die Änderungen haben Auswirkungen u.a. auf die Bemessung der Leistungspunkte. Durch die Reduzierung der Praktika werden Leistungspunkte frei, die den Orientierenden Praktika sowie der Bachelor- und Masterarbeit zugeordnet werden.