Aufstockung des "nicht künstlerischen" Beifachs im Staatsexamensstudiengang

Die am 28.09.2012 geänderte "Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen als Erweiterungsprüfung für Lehrämter" ist mit Wirkung vom 1. Oktober 2012 in Kraft getreten.

Durch die Änderung wird Studierenden der Staatsexamensstudiengänge Lehramt an Gymnasien mit den Fächern Bildende Kunst oder Musik im Rahmen des lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengangs (Erweiterungsprüfung) die Möglichkeit eröffnet, Prüfungs- und Studienleistungen abzulegen, um die uneingeschränkte Lehrbefähigung im "nicht künstlerischen" Beifach erlangen zu können.
In der Regel werden dazu zwei Module aus dem Masterstudiengang (M.Ed.) gemäß der Anlage 1 absolviert. Ist für ein Fach nur ein Modul aus dem M.Ed. vorgesehen, ist ein weiteres Modul aus dem 5. und 6. Semester des Bachelorstudiengangs (B.Ed.) zu absolvieren. Mit Zustimmung des Landesprüfungsamts für die Lehrämter an Schulen kann auch ein anderes Modul in der Prüfungsordnung für das "nicht künstlerische" Beifach vorgesehen werden. Die Regelungen im Einzelnen finden Sie im § 6 Absatz 4 der geänderten LVO.

ACHTUNG!
Studierende der Staatsexamensstudiengänge Lehramt an Gymnasien können die Erweiterungsprüfung im "nicht künstlerischen" Beifach nicht mehr nach der Regelung des § 27 der LVO über die Erste Staatsprüfung LaG ablegen und dadurch die uneingeschränkte Lehrbefähigung im "nicht künstlerischen" Beifach erlangen.