Die Änderung einer Prüfungsordnung einschließlich der Umsetzung dieser Änderungen in den Studienbetrieb stellt einen komplexen Prozess dar, an dem zahlreiche Akteure beteiligt sind und der viele „Schnittstellen“ zwischen dem Fachbereich sowie der Zentralen Verwaltung, dem Zentrum für Lehrerbildung und dem Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung beinhaltet. Bei Prüfungsordnungen im Lehramt ist das ZfL - vor Beschluss des Fachbereichsrates bzw. des Fakultätsrates - einzubeziehen.
Vor diesem Hintergrund wurden aufbauend auf den langjährigen Erfahrungen, die Abläufe der Änderung einer Prüfungsordnung so visualisiert, dass zum einen für alle Prozessbeteiligten eine größere Transparenz geschaffen und zum anderen eine gewisse Standardisierung entwickelt werden kann. Darüber hinaus wurden verschiedene „Hilfsmittel“ (z.B. Vorlagen und Checklisten) erstellt, um einen möglichst transparenten und auch rechtskonformen Ablauf sicherstellen zu können.
Federführend bei der Änderung von Prüfungsordnungen ist das Dezernat Hochschulentwicklung.
Den Downloadbereich und nähere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.