FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Erweiterungsprüfung

Allgemeines

Bewerbung in andere Bundesländer

Bei einer Bewerbung in andere Bundesländer entscheidet das dort zuständige Ministerium bzw. die dort zuständige Behörde über die Anerkennung des Erweiterungsfaches und den Umfang der Lehrberechtigung.

Für Studierende der Staatsexamensstudiengänge

Ich studiere noch auf Staatsexamen, möchte aber schon während meines Studiums ein drittes Fach studieren. Ist das möglich?

Ja. Sie können sich bereits während Ihres Studiums in den lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang/Erweiterungsprüfung B.Ed./M.Ed. einschreiben. Hierfür absolvieren Sie ca. 6 Module aus dem regulären Studiengang Bachelor/Master of Education des jeweiligen Fachs. Die Module der Erweiterungsprüfung finden Sie in der Anlage 1 der LVO zur Erweiterungsprüfung. Auf Antrag erstellt die Geschäftsstelle des Landesprüfungsamts für die Lehrämter an Schulen eine Bescheinigung über die Anerkennung als Erweiterungsprüfung.

Kann ich das dritte Fach auch in der Oberstufe unterrichten?

Ja. Sie haben mit dem Zweiten Staatsexamen und der erfolgreich abgelegten Erweiterungsprüfung automatisch die volle Lehrbefähigung für alle Jahrgangsstufen des Gymnasiums. Eine gesonderte Bescheinigung wird dazu nicht nochmals erstellt.

Ich studiere die Fächer Musik und Deutsch. Was muss ich tun, damit ich Deutsch auch in der Oberstufe unterrichten kann?

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2012 ist die geänderte "Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen als Erweiterungsprüfung für Lehrämter" in Kraft getreten. Durch die Änderungen wird Studierenden der Staatsexamensstudiengänge LAGym mit den Fächern Bildende Kunst oder Musik im Rahmen des lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengangs/Erweiterungsprüfung B.Ed./M.Ed. die Möglichkeit eröffnet, weitere Prüfungs- und Studienleistungen in ihrem zweiten Fach neben Bildende Kunst oder Musik abzulegen. In der Regel werden dazu zwei Module aus dem Masterstudiengang (M.Ed.) absolviert. Die Regelungen im Einzelnen finden Sie im § 6 Absatz 4 der geänderten LVO.

Ich studiere eine moderne Fremdsprache als Erweiterungsfach. Muss ich auch im Erweiterungsfach den obligatorischen Auslandsaufenthalt in einem Land der Zielsprache von mindestens drei Monaten absolvieren?

Nein. Im Erweiterungsfach sind Sie nicht dazu verpflichtet, einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt in einem Land der Zielsprache zu absolvieren. Es wird aber dringend empfohlen, dies auf freiwilliger Basis zu tun.

Bis wann kann ich im Staatexamensstudiengang die Erweiterungsprüfung ablegen?

Im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang haben Sie keine Frist zu beachten.

Kann ich den Vorbereitungsdienst auch in meinem Erweiterungsfach antreten statt in einem meiner beiden zuerst gewählten Fachwissenschaften?

Nein. Den Vorbereitungsdienst können Sie nur in den von Ihnen zuerst gewählten Fachwissenschaften absolvieren. Nach bestandener Zweiter Staatsprüfung erhalten Sie jedoch automatisch auch die Lehrbefähigung in ihrem dritten Fach, in dem Sie im Vorbereitungsdienst nicht ausgebildet wurden.

Muss ich etwas bezahlen, wenn ich ein drittes Fach studieren will?

Nein. Das Studium zur Vorbereitung der Erweiterungsprüfung ist nicht im Sinne eines Zweitstudiums zu verstehen und daher auch nicht gebührenpflichtig.

Kann ich mich für die Erweiterungsprüfung online bewerben?

Bei der Bewerbung für den Zertifikatsstudiengang/Erweiterungsprüfung B.Ed./M.Ed. müssen Sie sich über das Online-Bewerbungsportal innerhalb der jeweiligen Bewerbungszeiträume bewerben und (online) einen Antrag auf Umschreibung an die JGU stellen.

Welche Leistungen muss ich in dem dritten Fach erbringen, um zur Prüfung zugelassen zu werden?

Im Zertifikatsstudiengang/Erweiterungsprüfung absolvieren Sie ca. 6 Module des regulären B.Ed. und M.Ed-Studiengangs. Die Module für die Erweiterungsprüfung finden Sie in der Anlage 1 der LVO zur Erweiterungsprüfung. Wenn Sie alle Module erfolgreich abgeschlossen haben (i.d. Regel durch eine Modulprüfung), erhalten Sie das Zertifikat.

Für Studierende im B.Ed./M.Ed.-Studiengang

Ich möchte gerne ein drittes Fach studieren. Ab wann kann ich das tun?

Bereits ab dem 5. Fachsemester können Sie das Zertifikatsstudium/Erweiterungsprüfung B.Ed./M.Ed. aufnehmen, d.h. Sie müssen in mindestens einem Studienfach des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs mindestens das vierte Fachsemester absolviert haben.

Welches Fach kann ich zusätzlich zu meinen anderen beiden Fächern studieren?

Das Erweiterungsfach können Sie aus dem Angebot der Lehramtsfächer für das Lehramt an Gymnasien frei wählen.

Welche Leistungen muss ich in dem Erweiterungsfach erbringen?

Sie absolvieren ca. 6 Module des regulären B.Ed./M.Ed-Studiengangs. Die Module für die Erweiterungsprüfung finden Sie in der Anlage 1 der LVO zur Erweiterungsprüfung vom 8. Juli 2011.

Muss ich am Ende des Studiums des Erweiterungsfachs eine Abschlussprüfung absolvieren?

Eine separate Abschlussprüfung gibt es im Zertifikatsstudiengang nicht. Sie legen dafür in jedem der ca. 6 Module die für das jeweilige Modul obligatorische Modulprüfung ab.

Wie lange habe ich Zeit, um die Leistungen im Erweiterungsfach zu erbringen?

Die Einschreibung endet spätestens vier Semester nach dem erfolgreichen Ablegen der letzten Prüfung im lehramtsbezogenen Masterstudiengang, wenn das Zertifikatsstudium parallel zum B.Ed./M.Ed.-Studium aufgenommen wurde. Falls die Einschreibung erst nach dem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudium erfolgt, ist sie auf vier Semester befristet.

Gibt es Zulassungsbeschränkungen für das Erweiterungsfach?

Das ist abhängig von dem gewählten Fach. Für die Einschreibung in das erste Fachsemester des Erweiterungsfachs gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen/Zugangsbeschränkungen wie für das erste Fachsemester des jeweiligen Faches des Bachelor of Education (z.B. NC, Eignungsprüfungen für die Fächer Bildende Kunst und Musik, Sport, Sprachvoraussetzungen in Englisch, Nachweis des Latinums im Fach Latein, Nachweis des Graecums im Fach Griechisch etc.). Die fachspezifischen Bestimmungen über den erforderlichen Nachweis von Sprachkenntnissen im Anhang der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang sowie die Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Masterstudiengang gelten auch für das Erweiterungsfach.

Kann ich mit dem Erweiterungsfach auch in der Oberstufe unterrichten?

Ja. Mit dem erfolgreich abgeschlossenen Zertifikatsstudium/Erweiterungsprüfung B.Ed./M.Ed. erhalten Sie nach dem 2. Staatsexamen automatisch die volle Lehrbefähigung.

Ich studiere Musik und Deutsch. Ist es möglich, das kleinere Fach auch in der Oberstufe zu unterrichten?

Ja. Das Ministerium hat in diesem Zusammenhang dem Zentrum für Lehrerbildung mitgeteilt, dass Studierende der Fächer Bildende Kunst und Musik der lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge keine weiteren Leistungen im Studium erbringen müssen, um die volle Lehrbefähigung im nicht-künstlerischen Zweitfach zu erhalten. Die noch fehlenden Kompetenzen können im Rahmen des Vorbereitungsdienstes erworben werden.

Ich studiere Kunst und Englisch im 5. FS. Ich will mich jetzt in den Zertifikatsstudiengang „Erweiterungsprüfung Englisch“ einschreiben. Kann ich mir Leistungen, die ich während meiner Erweiterungsprüfung erbringe, zum Erlangen der vollen Lehrbefähigung anrechnen lassen, damit ich diese im Referendariat nicht mehr machen muss?

Nein. Im Referendariat werden Sie durch Ihre/n Fachleiter/in auf das Unterrichten in der Oberstufe vorbereitet und dort eingesetzt – auch in Ihrem „kleinen Fach“.

Kann ich den Vorbereitungsdienst auch in meinem Erweiterungsfach antreten statt in einem meiner beiden zuerst gewählten Fachwissenschaften?

Nein. Den Vorbereitungsdienst können Sie nur in den von Ihnen zuerst gewählten beiden Fachwissenschaften absolvieren.

Wie kann ich mich bewerben?

Lehramtsstudierende, die derzeit im Bachelor of Education an der JGU eingeschrieben sind, können sich für ein Erweiterungsfach innerhalb der jeweiligen Bewerbungszeiträume über das Online-Bewerbungsportal bewerben.

Lehramtsstudierende mit abgeschlossenem B.Ed., die sich für das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Erweiterungsfaches bewerben, bewerben sich im Rahmen des Zulassungsverfahrens um ein Zweitstudium, da ein erster berufsqualifizierender Abschluss vorliegt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ich studiere nicht an der JGU Mainz. Kann ich mich trotzdem an der JGU für den Zertifikatsstudiengang/Erweiterungsprüfung B.Ed./M.Ed. einschreiben?

Ja, allerdings nur mit dem Ziel Lehramt an Gymnasien. Externe Lehramtsstudierende, die an die JGU Mainz wechseln möchten und sich online für den B.Ed./M.Ed-Studiengang bewerben, stellen online einen weiteren Antrag, falls sie zusätzlich zu ihrer bisherigen Fächerkombination ein drittes Fach wählen möchten. Falls Sie Ihren B.Ed./M.Ed.-Studiengang an Ihrer bisherigen Universität fortsetzen möchten, können Sie sich als Zweithörer ebenfalls online für ein Erweiterungsfach bewerben.

Muss ich etwas zahlen, wenn ich mich in den Zertifikatsstudiengang Erweiterungsprüfung einschreibe?

Nein. Das lehramtsbezogene Zertifikatsstudium (Erweiterungsprüfung) ist generell von der Studiengebührenpflicht ausgenommen.