Orientierende Praktika nach"alter" LVO vom 12.09.2007

Für Studierende, die bis zum 30.09.2010 mindestens ein OP angefangen und dieses erfolgreich zu Ende geführt haben, gelten für die Orientierenden Praktika die bisherigen Bestimmungen der "alten" LVO vom 12.09.2007 fort.

Aktuelle Informationen

Seit dem SoSe 2017 kann nur dann ein OP 2 absolviert werden, wenn vor Beginn des OP 2 die Vorbereitungsveranstaltung (VV) erfolgreich absolviert wurde. Die VV kann auch nach der Buchung des OP 2 und vor Beginn des Praktikums absolviert werden. Geschieht dies nicht, wird die Buchung zum OP 2 storniert, das Praktikum kann nicht angetreten werden.
(Die Kenntnisnahme dieser Regelung müssen Sie im Zuge der Buchung bestätigen. Studierende, die vor dem Praktikumszeitraum Sommer 2017 bereits ihr OP2 ohne vorherigeTeilnahme an einer VV absolviert haben, genießen Bestandsschutz. Alle anderenStudierenden müssen diese neue Regelung bei ihrer Planung berücksichtigen.)

Eine aktuelle Terminübersicht zur Lage und Buchung der Praktika und deren Vorbereitungsveranstaltungen finden Sie hier.

Für Studierende, die ein OP im Saarland absolvieren:
Um ein schulisches Praktikum im Saarland antreten zu können, benötigen Sie nach Vorgabe des saarländichen Ministeriums für Bildung und Kultur ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Studienbüros Bildungswissenschaften.

Allgemeines

Nach den Bestimmungen der "alten" LVO vom 12.09.2007 sollen drei Orientierenden Praktika während der beiden ersten Studienjahre des Bachelorstudienganges absolviert werden. Sie sind auf verschiedene Schularten so zu verteilen, dass in der Regel drei, mindestens aber zwei verschiedene Schularten besucht werden. Erst das Orientierende Praktikum 3 soll in der Regel in der gewählten Zielschulart abgeleistet werden.

Die Orientierenden Praktika finden in der vorlesungsfreien Zeit statt. Hinsichtlich ihrer zeitlichen Lage wird folgender Ablauf empfohlen:

Praktikum Zeitliche Lage Länge
Orientierendes

Praktikum 1

nach der Vorlesungszeit des 1. Semesters

des Bachelorstudiengangs

10 Tage
Orientierendes

Praktikum 2

nach der Vorlesungszeit des 2. Semesters

des Bachelorstudiengangs

10 Tage
Orientierendes

Praktikum 3

nach der Vorlesungszeit des 3. Semesters

des Bachelorstudiengangs

15 Tage

Abweichend vom empfohlenen zeitlichen Ablauf ist es möglich, zwei Orientierende Praktika (OP 1 und OP 2 bzw. OP 2 und OP 3) innerhalb eines Praktikumzeitraumes durchzuführen (sofern sich dies zeitlich realisieren lässt).

Inhalt und Ziele

Die schulpraktische Ausbildung umfasst fünf Erfahrungsbereiche:

  • Schule und Beruf,
  • Erziehung,
  • Kommunikation und Interaktion,
  • Unterricht,
  • Diagnose und Beratung.

Die Orientierenden Praktika 1 und 2 verfolgen die Ziele:

1. Kenntnis der Institution Schule und ihrer Tätigkeitsfelder aus der Perspektive einer Lehrperson,

2. Einblicke in schulische, erzieherische und unterrichtliche Prozesse,

3. Kenntnis von Rahmenbedingungen des Lehrerinnen- oder Lehrerberufs,

4. Reflexion der persönlichen Eignung und Neigung für den Lehrberuf.

Ziele des Orientierenden Praktikums 3 sind:

1. Kenntnis der Strukturen der betreffenden Schulart, ihrer Lehr- und Lernkultur und ihrer Lernbedingungen,

2. Fähigkeiten zur Analyse von Lehr- und Lernprozessen als Grundlage für erste eigene Unterrichtsversuche,

3. Fähigkeit zur adressatenorientierten Planung und Erprobung von Unterricht unter Anleitung,

4. Überprüfung der eigenen Kompetenzentwicklung und Reflexion über die Entscheidung für das Studium.

Aufbau

Die Zuständigkeiten für die Orientierenden Praktika liegen bei den Schulen. Die Studierenden werden von der Schulleitung einer (oder mehreren) Lerngruppen und Lehrkräften zugeteilt. Sie sind i.d.R. während der Praktika an allen Schultagen des jeweiligen Praktikumzeitraums in der Schule anwesend.


Der Schwerpunkt der Orientierenden Praktika 1 und 2 liegt vor allem auf der Hospitation. Im Vordergrund steht die Möglichkeit zur Beobachtung schulischer, erzieherischer und unterrichtlicher Prozesse. Dazu nehmen die Studierenden in der Regel während der gesamten Unterrichtszeit am Unterricht ihrer zugeteilten Lerngruppen teil. Hinzu kommt ggf. die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, Konferenzen oder Dienstbesprechungen (gemäß Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters).

Im Orientierenden Praktikum 3 sind zusätzlich erste eigene Unterrichtsversuche unter Anleitung durchzuführen, um unterrichtspraktische Erfahrungen zu sammeln.

Am Ende der Orientierenden Praktika 1 und 2 sind jeweils zwei, am Ende des Orientierenden Praktikums 3 drei schriftliche Ausarbeitungen zu Aufgaben aus einzelnen Erfahrungsbereichen anzufertigen, die Eindrücke, Erfahrungen und Reflexionen aus den Praktika aufgreifen. Am Ende aller Orientierenden Praktika sollen Aufgaben aus allen fünf Erfahrungsbereichen bearbeitet sein.


Genauere Informationen zu den Anforderungen, Praktikumsleistungen und Pflichten, die für eine erfolgreiche Teilnahme des Praktikums erforderlich sind, finden Sie in der Praktikumsanleitung und in den Praktikumsbestimmungen (Punkt 6 und 7) unter "Links" auf der rechten Seite.

Anmeldung zu den Orientierenden Praktika innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Die Orientierenden Praktika sind i.d.R. an Schulen in Rheinland-Pfalz oder im Saarland zu absolvieren. Für Praktika in RLP und im Saarland kann die Anmeldung nur über die Praktikumsplattform erfolgen. Bei erstmaliger Nutzung der Plattform ist zunächst eine sog. Selbstregistrierung notwendig, durch die sich Studierende ein persönliches Passwort generieren. Die Handhabung der Plattform sowie das genaue Buchungsverfahren können Sie in den Buchungshinweisen auf der rechten Seite nachlesen. Bitte unbedingt die Zeiträume für Selbstregistrierung und Buchung beachten!!

Eine persönliche oder telefonische bzw. schriftliche Bewerbung außerhalb der Plattform, also direkt an der Schule, ist nicht vorgesehen. Daher werden Praktika in RLP bzw. im Saarland, die nicht über die Plattform gebucht werden, nicht anerkannt.

Orientierende Praktika außerhalb von RLP und dem Saarland bzw. im Ausland

Studierende, die ihr Orientierendes Praktikum an einer Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland durchführen wollen, müssen sich an den Schulen direkt bewerben, da diese von der Internetplattform nicht erfasst werden. Auch dieses Praktikum ist auf der Plattform manuell anzumelden.
Es wird dringend empfohlen, mindestens ein Orientierendes Praktikum an einer Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu absolvieren.

Bei der Durchführung eines Orientierenden Praktikums an einer Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind folgende Schritte zu beachten.
Die Anerkennung setzt insbesondere voraus, dass die Vorgaben der Landesverordnung (§§ 8 und 9) und der Anlage 2 (Praktikumsbestimmungen) Anwendung finden.

1. Der/die Studierende informiert die betroffene Schule vorab über die zu erfüllenden Bedingungen. Hierzu legt er der Schule vor Antritt seines Praktikums folgende Unterlagen vor:

  • Prüfungsordnung Bachelor of Education in der jeweils gültigen Fassung
  • Landesverordnung (LVO) über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter nach Abschluss der Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge in der Fassung vom 12.09.2007
  • Anlage 2 zu dieser Verordnung (Praktikumsbestimmungen)
  • Praktikumsanleitung für Studierende zu den Orientierenden Praktika 1-3
  • Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer zur Bewertung der Leistungen der Studierenden in den Orientierenden Praktika
  • Formular für die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Schulpraktikum außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Sämtliche Unterlagen finden Sie unter "Links" bzw. "Downloads" auf der rechten Seite sowie auf der dazugehörigen Website des Bildungsministeriums.

2. Sobald die Schule der Durchführung der OP gemäß der rheinland-pfälzischen Bedingungen schriftlich (formlos) zugestimmt hat, meldet der/die Studierende das geplante Praktikum auf der Plattform www.schulpraktika.rlp.de im jeweiligen Buchungszeitraum bzw. bis spätestens drei Wochen vor Vorlesungsbeginn des Folgesemesters unter Angabe der Praktikumsschule und des vereinbarten Praktikumstermins an.

3. Nach Abschluss des Praktikums lässt sich der/die Studierende von der Schule auf der Bescheinigung über die Teilnahme an einem Schulpraktikum außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland schriftlich bestätigen, dass das Praktikum entsprechend den unter 1 genannten Vorgaben absolviert wurde. Anhand dieser Bescheinigung lässt er/sie sich das Praktikum im Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL) anerkennen. Das HPL benötigt für die Zertifizierung zusätzlich zur Vorlage des Originals (mit Unterschrift und Siegel der Schule versehen) eine Kopie der Bescheinigung.

Exakt diese drei Schritte sind auch bei der Durchführung von Orientierenden Praktika im Ausland zu befolgen. Im Unterschied zu den Vertiefenden Praktika und den Fachpraktika ist das Absolvieren von Orientierenden Praktika im Ausland grundsätzlich möglich. Allerdings sollten Sie unbedingt vor einem geplanten Auslandspraktikum mit dem Studienbüro Bildungswissenschaften abklären, inwieweit eine Anerkennung des von Ihnen angedachten Praktikums möglich ist.

Es wird dringend empfohlen, das Auslandspraktikum möglichst an einer deutschen Auslandsschule durchzuführen. Für Auslandspraktika eignen sich am ehesten die OP 1 und 2. Das OP 3 sollte in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden. Wenn es dennoch im Ausland absolviert wird, sollte dies bei Zielschulart Gymnasium zwingend an einer deutschen Auslandsschule, deren Abschluss zum Hochschulzugang berechtigt, erfolgen.

Vorbereitungsveranstaltung zu den Orientierenden Praktika

Vor Beginn des Orientierenden Praktikums 1, spätestens aber vor OP 2 ist eine der Vorbereitungsveranstaltungen zu besuchen, die von Vertreterinnen und Vertretern der Studienseminare durchgeführt werden. Darin werden die Studierenden mit den Zielen der Orientierenden Praktika und den zu bearbeitenden Aufgaben vertraut gemacht.

Die Teilnahme an einer eintägigen Vorbereitungsveranstaltung ist verpflichtend.

Die Anmeldung erfolgt zwingend über die Praktikumsplattform. Für die Buchung einer Vorbereitungsveranstaltung kann aus allen Angeboten in Rheinland-Pfalz ausgewählt werden - unabhängig von der Schulart, für die ein Studienseminar zuständig ist bzw. die von dem/der Studierenden angestrebt wird. Die Veranstaltungen sind inhaltlich identisch.

Bei Krankheit oder Verhinderung aus Gründen, die nicht bei dem/der Studierenden selbst liegen, ist dem durchführenden Studienseminar ein ärztliches Attest bzw. eine begründete Abmeldung vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie in der Praktikumsanleitung für die Orientierenden Praktika.

Wichtige Informationen zu den Praktika im Saarland

Studierende, die ein OP im Saarland absolvieren, müssen vor Antritt des Praktikums seit dem WiSe 2014/1015 ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach Vorgabe des saarländischen Ministeriums für Bildung und Kultur vorlegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Studienbüros Bildungswissenschaften.