Mit Inkrafttreten der Landesverordnung zur Weiterentwicklung der Praktikumsstruktur am 16.05.2011 gelten für die Orientierenden Praktika die Bestimmungen der "geänderten" LVO vom 29.08.2011 für alle Studierende, die zum SoSe 2011 oder später ihr Lehramtsstudium an der JGU Mainz aufgenommen haben bzw. aufnehmen.
Inhaltsverzeichnis
- Aktuelle Informationen
- Allgemeines
- Inhalt und Ziele
- Aufbau
- Anmeldung zu den Orientierenden Praktika innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland
- Orientierende Praktika außerhalb von RLP und dem Saarland bzw. im Ausland
- Orientierende Praktika außerhalb von Schulen
- Vorbereitungsveranstaltung für die Orientierenden Praktika
Aktuelle Informationen
Seit dem SoSe 2017 kann nur dann ein OP 2 absolviert werden, wenn vor Beginn des OP 2 die Vorbereitungsveranstaltung (VV) erfolgreich absolviert wurde. Die VV kann auch nach der Buchung des OP 2 und vor Beginn des Praktikums absolviert werden. Geschieht dies nicht, wird die Buchung zum OP 2 storniert, das Praktikum kann nicht angetreten werden.
(Die Kenntnisnahme dieser Regelung müssen Sie im Zuge der Buchung bestätigen. Studierende, die vor dem Praktikumszeitraum Sommer 2017 bereits ihr OP2 ohne vorherigeTeilnahme an einer VV absolviert haben, genießen Bestandsschutz. Alle anderenStudierenden müssen diese neue Regelung bei ihrer Planung berücksichtigen.)
Seit dem SoSe 2016 soll in der Regel eines der beiden Orientierenden Praktika an einer Schwerpunktschule absolviert werden. Praktikaplätze an Schwerpunktschulen können wie alle anderen Praktikaplätze über die Schulpraktikaplattform gebucht werden.
Für Studierende, die ein OP im Saarland absolvieren:
Um ein schulisches Praktikum im Saarland antreten zu können, benötigen Sie nach Vorgabe des saarländischen Ministeriums für Bildung und Kultur ein erweitertes Führungszeugnis.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Studienbüros Bildungswissenschaften.
Allgemeines
Während der beiden ersten Studienjahre des Bachelorstudienganges sind zwei Orientierende Praktika (OP 1 und OP 2) zu absolvieren. Sie sollen an Schulen verschiedener Schularten durchgeführt werden, aber keinesfalls an den Schulen (Grund- oder weiterführend), die die Studierenden selbst besucht haben. Eines der beiden OP ist möglichst in der angestrebten Zielschulart abzuleisten. Zudem ist es möglich, ein OP durch ein entsprechendes Praktikum an einem außerschulischen Lern- oder Ausbildungsort zu ersetzen. Hierfür kommen neben Praktika in Wirtschaftsbetrieben Praktika in Bereichen der Jugendpflege, Kinderbetreuung, Museums- oder Theaterpädagogik in Frage.
Studierende, die ab dem SoSe 2016 in einen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang eingeschrieben werden, absolvieren in der Regel eines der beiden OP an einer Schwerpunktschule.
Die Orientierenden Praktika finden in der vorlesungsfreien Zeit statt. Hinsichtlich ihrer zeitlichen Lage wird folgender Ablauf empfohlen:
Praktikum | Zeitliche Lage | Länge | LP |
Orientierendes Praktikum 1 |
nach der Vorlesungszeit des 1. Semesters |
15 Tage | 3 |
Orientierendes Praktikum 2 |
vor der Wahl der Zielschulart: |
15 Tage | 3 |
Den Studierenden steht es frei, eine andere zeitliche Planung vorzunehmen. Es ist prinzipiell möglich, die beiden Orientierenden Praktika innerhalb eines Praktikumzeitraumes durchzuführen, sofern dies zeitlich realisierbar ist.
Inhalt und Ziele
Die schulpraktische Ausbildung umfasst fünf Erfahrungsbereiche:
- Schule und Beruf,
- Erziehung,
- Kommunikation und Interaktion,
- Unterricht,
- Diagnose und Beratung.
Ziele der Orientierenden Praktika an Schulen sind:
1. Kenntnis der Institution Schule, einschließlich der Schwerpunktschule, und ihrer Tätigkeitsfelder aus der Perspektive einer Lehrperson,
2. Einblicke in schulische, erzieherische und unterrichtliche Prozesse, insbesondere in inklusiven Unterricht,
3. Kenntnis von Rahmenbedingungen des Lehrerinnen- oder Lehrerberufs,
4. Fähigkeit zur Analyse von Lehr- und Lernprozessen,
5. Reflexion der persönlichen Eignung und Neigung für den Lehrerinnen- oder Lehrerberuf.
Aufbau
Die Zuständigkeit für die Orientierenden Praktika liegt bei den Schulen. Die Studierenden werden von der Schulleitung bestimmten Lerngruppen und Lehrkräften zugeteilt. Sie sind i.d.R. während der Praktika an allen Schultagen des jeweiligen Praktikumszeitraums in der Schule anwesend.
Während der Orientierenden Praktika sind zwei Unterrichtstunden (eine pro Praktikum) nach Anleitung und Vorgaben zu planen und durchzuführen, um erste unterrichtspraktische Erfahrungen zu sammeln. Außerdem sind am Ende der Orientierenden Praktika 1 und 2 schriftliche Ausarbeitungen zu jeweils drei Aufgaben der Praktikumsanleitung vorzulegen. Nach beiden Orientierenden Praktika sollen insgesamt sechs Aufgaben aus allen fünf Erfahrungsbereichen bearbeitet sein.
Eine gleichwertige Alternative zu den Aufgaben der Praktikumsanleitung entweder im Orientierenden Praktikum 1 oder im Orientierenden Praktikum 2 ist das "Arbeitsheft Orientierende Praktika an Schwerpunktschulen". Weitere Informationen finden Sie unter den Links auf der rechten Seite oder auf der offiziellen Website Uni cum Praktikum.
Zudem ist am Ende von OP 1 oder OP 2 die Teilnahme an der entsprechenden Tour von CCT, also die Teilnahme an Tour 2, nachzuweisen. Dies geschieht, indem die Bestätigung über die absolvierte Tour ausgedruckt und im Pflichtteil des Praktikumsbuches abgeheftet wird.
Die Praktikumsanleitung zu den Orientierenden Praktika mit genaueren Informationen zu den Anforderungen, Praktikumsleistungen und Pflichten, die für eine erfolgreiche Teilnahme an den Praktika erforderlich sind, finden sie rechts unter den Links oder auf der Website des Bildungsministeriums.
Anmeldung zu den Orientierenden Praktika innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland
Die Orientierenden Praktika sind i.d.R. an Schulen in Rheinland-Pfalz oder im Saarland zu absolvieren. Für Praktika in RLP und im Saarland erfolgt die Anmeldung ausschließlich über die Praktikumsplattform. Bei erstmaliger Nutzung der Plattform ist zunächst eine sog. Selbstregistrierung notwendig, mit der sich die Studierenden ein persönliches Passwort generieren. Hinweise zur Benutzung der Plattform und Informationen über das Buchungsverfahren finden Sie ebenfalls unter obigem Link.
Bitte beachten Sie unbedingt die Zeiträume für die Buchung Ihrer Praktika! (siehe Terminvorschau)
Die Selbstregistrierung ist ab etwa zwei Monaten nach Semesterbeginn möglich.
Eine persönliche oder telefonische bzw. schriftliche Bewerbung außerhalb der Plattform, also direkt an der Schule, ist nicht vorgesehen. Daher werden Praktika in RLP bzw. im Saarland, die nicht über die Plattform gebucht werden, nicht anerkannt.
Orientierende Praktika außerhalb von RLP und dem Saarland bzw. im Ausland
Studierende, die ihr Orientierendes Praktikum an einer Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland durchführen wollen, müssen sich an den Schulen direkt bewerben, da diese von der Internetplattform nicht erfasst werden. Auch dieses Praktikum ist auf der Plattform manuell anzumelden.
Es wird dringend empfohlen, mindestens ein Orientierendes Praktikum an einer Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu absolvieren.
Die Anerkennung setzt insbesondere voraus, dass die Vorgaben der Landesverordnung (§§ 8 und 9) und der Anlage 2 (Praktikumsbestimmungen) Anwendung finden (s. Schritt 1 und Schritt 3, unten).
Bei der Durchführung eines Orientierenden Praktikums an einer Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind folgende Schritte zu beachten:
1. Der/die Studierende informiert die betroffene Schule vorab über die zu erfüllenden Bedingungen. Hierzu legt er der Schule vor Antritt seines Praktikums folgende Unterlagen vor:
- Prüfungsordnung Bachelor of Education in der jeweils gültigen Fassung
- Landesverordnung (LVO) über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter nach Abschluss der Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge in der Fassung vom 12.09.2007
- Anlage 2 zu dieser Verordnung (Praktikumsbestimmungen)
- Praktikumsanleitung für Studierende zu den Orientierenden Praktika 1-3
- Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer zur Bewertung der Leistungen der Studierenden in den Orientierenden Praktika
- Formular für die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Schulpraktikum außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland
Sämtliche Unterlagen finden Sie unter "Links" bzw. "Downloads" auf der rechten Seite sowie auf der Website des Bildungsministeriums.
2. Sobald die Schule der Durchführung der OP gemäß der rheinland-pfälzischen Bedingungen schriftlich (formlos) zugestimmt hat, meldet der/die Studierende das geplante Praktikum auf der Plattform www.schulpraktika.rlp.de im jeweiligen Buchungszeitraum bzw. bis spätestens drei Wochen vor Vorlesungsbeginn des Folgesemesters unter Angabe der Praktikumsschule und des vereinbarten Praktikumstermins an.
3. Nach Abschluss des Praktikums lässt sich der/die Studierende von der Schule auf der Bescheinigung über die Teilnahme an einem Schulpraktikum außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland schriftlich bestätigen, dass das Praktikum entsprechend den unter 1 genannten Vorgaben absolviert wurde. Anhand dieser Bescheinigung lässt er/sie sich das Praktikum im Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL) anerkennen. Das HPL benötigt für die Zertifizierung zusätzlich zur Vorlage des Originals (mit Unterschrift und Siegel der Schule versehen) eine Kopie der Bescheinigung.
Exakt diese drei Schritte sind auch bei der Durchführung von Orientierenden Praktika im Ausland zu befolgen. Im Unterschied zu den Vertiefenden Praktika und den Fachpraktika ist das Absolvieren von Orientierenden Praktika im Ausland grundsätzlich möglich. Allerdings sollten Sie unbedingt vor einem geplanten Auslandspraktikum mit dem Studienbüro Bildungswissenschaften abklären, inwieweit eine Anerkennung des von Ihnen angedachten Praktikums möglich ist.
Es wird dringend empfohlen, das Auslandspraktikum möglichst an einer deutschen Auslandsschule durchzuführen. Für Auslandspraktika eignen sich am ehesten die OP 1 und 2. Das OP 3 sollte in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden. Wenn es dennoch im Ausland absolviert wird, sollte dies bei Zielschulart Gymnasium zwingend an einer deutschen Auslandsschule, deren Abschluss zum Hochschulzugang berechtigt, erfolgen.
Orientierende Praktika außerhalb von Schulen
Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen ein Praktikum an einem außerschulischen Lern- und Ausbildungsort durchführen und sich als OP anerkennen lassen. Die Suche des Praktikumsplatzes ist Aufgabe der Studierenden.Hierbei ist unbedingt vorab mit dem Studienbüro Bildungswissenschaften abzuklären, inwieweit eine Anerkennung des von Ihnen angedachten Praktikums möglich ist. Denkbar ist die Durchführung eines Praktikums u.a.
• an Einrichtungen der Kinderbetreuung,
• Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit,
• Museen,
• professionellen Theatern,
• Umwelt- und Naturschutz, Landesforsten,
• erlebnispädagogischen Einrichtungen,
• bzw. im Rahmen eines Projektes der JGU, wie z.B. DenkSport
(nähere Informationen siehe unter dem Menüpunkt: Anerkennung praktikumsäquivalenter Leistungen als OP).
Die Einrichtung organisiert das Praktikum und stellt eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme aus. Anhand dieser Bescheinigung (und einer Kopie) erfolgt die Anerkennung im Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL).
Allgemeine Informationen zu den Praktika an außerschulischen Lern- und Ausbildungsorten finden Sie unter "Links" auf der rechten Seite.
Vorbereitungsveranstaltung für die Orientierenden Praktika
Vor Beginn der Orientierenden Praktika finden eintägige Vorbereitungsveranstaltungen statt, die von Vertreterinnen und Vertretern der Studienseminare durchgeführt werden. Darin werden die Studierenden mit den Zielen der Orientierenden Praktika und den zu bearbeitenden Aufgaben vertraut gemacht.
Die Teilnahme an einer Vorbereitungsveranstaltung ist verpflichtend, sollte i.d.R. vor dem Orientierenden Praktikum 1 liegen und ist spätestens vor dem Orientierenden Praktikum 2 zu absolvieren.
Die Anmeldung erfolgt zwingend über die Praktikumsplattform. Für die Buchung einer Vorbereitungsveranstaltung kann aus allen Angeboten in Rheinland-Pfalz ausgewählt werden - unabhängig von der Schulart, für die ein Studienseminar zuständig ist. Die Veranstaltungen sind inhaltlich identisch. Bei Krankheit oder Verhinderung aus Gründen, die nicht bei dem/der Studierenden selbst liegen, ist ein ärztliches Attest bzw. eine begründete Abmeldung bei dem durchführenden Studienseminar vorzulegen.