FALL 4: Die Studierenden haben bereits beide Vertiefende Praktika absolviert und befinden sich noch im B.Ed.-Studiengang.

Falls die Studierenden bei Inkrafttreten der geänderten LVO bereits beide Vertiefende Praktika erfolgreich absolviert haben,
→ gibt es ebenfalls in Abhängigkeit, ob sie bereits mit der BA-Arbeit begonnen haben oder nicht, unterschiedliche Regelungen.

a) Gesetzt der Fall, dass beide Vertiefende Praktika durchgeführt, aber bereits mit der BA-Arbeit begonnen wurde,
→ führen die Studierenden die BA-Arbeit (mit 8 LP) nach der bisherigen Regelung und die MA-Arbeit (mit 20 LP) nach der neuen Regelung durch,
→ wird das zweite VP als VP Master anerkannt, sodass im M.Ed.-Studiengang kein weiteres Praktikum absolviert werden muss.

Überblick Praktika

(OP nach "alter" LVO
vom 12.9.2007)

Zeitliche Lage
Länge
LP
Orientierendes Praktikum 1

im B.Ed.-Studiengang

10 Tage 1
Orientierendes Praktikum 2

im B.Ed.-Studiengang

10 Tage 1
Orientierendes Praktikum 3

im B.Ed.-Studiengang

15 Tage 2
Vertiefendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang
(wird als VP Master anerkannt)
15 Tage 4

Überblick Praktika

(OP nach "geänderter" LVO
vom 10.9.2010)

Zeitliche Lage
Länge
LP
Orientierendes Praktikum 1

im B.Ed.-Studiengang

15 Tage 2
Orientierendes Praktikum 2

im B.Ed.-Studiengang

15 Tage 2
Vertiefendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang
(wird als VP Master anerkannt)
15 Tage 4


Hinweise für die nächste Buchung:

→Wenn Sie beide VP erfolgreich absolviert haben, dann müssen Sie im B.Ed.- und M.Ed.-Studiengang kein weiteres Praktikum buchen.

b) Gesetzt der Fall, dass beide Vertiefende Praktika durchgeführt, aber noch nicht mit der BA-Arbeit begonnen wurde,
→ haben die Studierenden bis zum Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung ein Wahlrecht, ob Sie die BA-Arbeit nach der neuen Regelung oder nach der bisherigen Regelung schreiben möchten.

Schreiben sie die BA-Arbeit (mit 8 LP) nach der bisherigen Regelung,
→ gelten die gleichen Bestimmungen wie in Fall a).

Schreiben sie die BA-Arbeit (mit 10 LP) nach der neuen Regelung,
→ erhalten die Studierenden zusätzlich je einen Leistungspunkt mehr für die bereits durchgeführten OP 1 und OP 2 (gemäß nachfolgender Tabelle),
→ wird das zweite VP als VP Master anerkannt, sodass im M.Ed.-Studiengang kein weiteres Praktikum absolviert werden muss.

Überblick Praktika

(OP nach "alter" LVO
vom 12.9.2007)

Zeitliche Lage
Länge
LP
Orientierendes Praktikum 1

im B.Ed.-Studiengang

10 Tage 1 + 1 = 2
Orientierendes Praktikum 2

im B.Ed.-Studiengang

10 Tage 1 + 1 = 2
Orientierendes Praktikum 3

im B.Ed.-Studiengang

15 Tage 2
Vertiefendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang
(wird auf M.Ed. angerechnet)
15 Tage 4
Praktika

(OP nach "geänderter" LVO
vom 10.9.2010 )

Zeitliche Lage Länge LP
Orientierendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 2 + 1 = 3
Orientierendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 2 + 1 = 3
Vertiefendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang
(wird auf M.Ed. angerechnet)
15 Tage 4

Hinweise für die nächste Buchung:

→ Wenn Sie beide VP erfolgreich absolviert haben, dann müssen Sie im B.Ed.- und M.Ed.-Studiengang kein weiteres Praktikum buchen.