FALL 3: Die Studierenden haben bereits das erste Vertiefende Praktikum, aber noch nicht das zweite Vertiefende Praktikum absolviert.

Falls die Studierenden bereits das erste Vertiefende Praktikum erfolgreich, aber noch nicht das zweite Vertiefende Praktikum absolviert haben,

→ gibt es in Abhängigkeit, ob sie bei Inkrafttreten der geänderten LVO bereits mit der BA-Arbeit begonnen haben oder nicht, unterschiedliche Regelungen.

a) Gesetzt der Fall, dass nur das erste Vertiefende Praktikum durchgeführt, aber bereits mit der BA-Arbeit begonnen wurde,

→ führen die Studierenden die BA-Arbeit (mit 8 LP) nach der bisherigen Regelung und die MA-Arbeit (mit 20 LP) nach der neuen Regelung durch,

→ absolvieren ihr zweites Vertiefendes Praktikum ebenfalls im B.Ed.-Studiengang, i.d.R. im anderen Studienfach als das absolvierte VP 1, um den B.Ed.-Abschluss zu erhalten. Dieses VP wird als VP-Master anerkannt, sodass im M.Ed.-Studiengang kein weiteres Praktikum absolviert werden muss.

Überblick Praktika



(OP nach "alter" LVO

vom 12.9.2007)

Zeitliche Lage
Länge
LP
Orientierendes Praktikum 1

im B.Ed.-Studiengang

10 Tage 1
Orientierendes Praktikum 2

im B.Ed.-Studiengang

10 Tage 1
Orientierendes Praktikum 3

im B.Ed.-Studiengang

15 Tage 2
Vertiefendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum Bachelor im B.Ed.-Studiengang

(wird als VP Master anerkannt)
15 Tage 4

Überblick Praktika



(OP nach "geänderter" LVO

vom 10.9.2010)

Zeitliche Lage
Länge
LP
Orientierendes Praktikum 1

im B.Ed.-Studiengang

15 Tage 2
Orientierendes Praktikum 2

im B.Ed.-Studiengang

15 Tage 2
Vertiefendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum Bachelor im B.Ed.-Studiengang

(wird als VP Master anerkannt)
15 Tage 4

Buchungshinweise für die nächste Buchung:

→Wenn Sie nur VP 1 erfolgreich absolviert und mit Ihrer BA-Arbeit nach der bisherigen Regelung begonnen haben, dann müssen Sie noch ein VP Bachelor im Bachelor-Studiengang buchen (i.d.R. im anderen Studienfach als das absolvierte VP 1).

b) Gesetzt der Fall, dass nur das erste Vertiefende Praktikum durchgeführt, aber noch nicht mit der BA-Arbeit begonnen wurde,

→ haben die Studierenden bis zum Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung ein Wahlrecht, ob Sie die BA-Arbeit nach der neuen Regelung oder nach der bisherigen Regelung schreiben möchten.

Schreiben sie die BA-Arbeit (mit 8 LP) nach der bisherigen Regelung,

→ gelten die gleichen Bestimmungen wie in Fall a).

Schreiben sie die BA-Arbeit (mit 10 LP) nach der neuen Regelung,

→ erhalten die Studierenden zusätzlich je einen Leistungspunkt mehr für die bereits durchgeführten OP 1 und OP 2 (gemäß nachfolgender Tabelle),

→ absolvieren ihr zweites Vertiefendes Praktikum im M.Ed.-Studiengang, i.d.R. im anderen Studienfach als das absolvierte VP 1.

Überblick Praktika

(OP nach "alter" LVO

vom 12.9.2007)

Zeitliche Lage
Länge
LP
Orientierendes Praktikum 1

im B.Ed.-Studiengang

10 Tage 1 + 1 = 2
Orientierendes Praktikum 2

im B.Ed.-Studiengang

10 Tage 1 + 1 = 2
Orientierendes Praktikum 3

im B.Ed.-Studiengang

15 Tage 2
Vertiefendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum Master im M.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Praktika

(OP nach "geänderter" LVO

vom 10.9.2010 )

Zeitliche Lage Länge LP
Orientierendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 2 + 1 = 3
Orientierendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 2 + 1 = 3
Vertiefendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum Master im M.Ed.-Studiengang 15 Tage 4

Buchungshinweise für die nächste Buchung:

→Wenn Sie nur ein VP erfolgreich absolviert und noch nicht mit Ihrer BA-Arbeit begonnen haben, dann müssen Sie im Bachelor-Studiengang kein weiteres Praktikum buchen, falls Sie die BA-Arbeit (mit 10 LP) nach der neuen Regelung schreiben.