Nicht vermeidbare bekannte Überschneidungen des Zeitfenstermodells und Lösungsoptionen

In Einzelfällen kann es auch zu Überschneidungen kommen, die nicht aus dem Plan für das Zeitfenstermodell ersichtlich sind. Dies liegt in der Regel daran, dass bei den derzeitigen Rahmenbedingungen des Zeitfenstermodells nicht immer jede Prüfungsordnung vollständig abgebildet werden kann. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, gemeinsam mit der Studienmanagerin bzw. dem Studienmanager des entsprechenden Faches eine individuelle Lösung zu suchen.

Zu den bekannten Einschränkungen zählen insbesondere die folgenden:

1. Mangelnde Kernzeitkapazitäten

Einzelnen Fächern stehen nach dem derzeitigen Zeitfenstermodell nicht hinreichend viele Kernzeiten zur Verfügung, um in jedem Fachsemester sämtliche einmalig angebotenen Pflichtveranstaltungen zu verteilen. Die entsprechenden Veranstaltungen werden dann in der Regel in den Wahlzeiten angeboten:

Bildungswissenschaften:

  • Entwicklung, Lernen und soziales Verhalten (SoSe: Mo 18-20 Uhr; WiSe: Do 18-20 Uhr)
  • Gesellschaftliche Entwicklung, Sozialisation und Bildung (SoSe: Mi 10-12 Uhr; WiSe: Fr 14-16 Uhr)
  • Unterricht und Didaktik (SoSe: Di 16-18 Uhr; WiSe: Di 12-14 Uhr)

2. Veranstaltungen mit Wahlmöglichkeit

Bei manchen Veranstaltungen haben Studierende eine Wahlmöglichkeit. Dies liegt entweder daran, dass die Veranstaltung selbst eine Wahlpflichtveranstaltung ist (also im Sinne der Prüfungsordnung durch eine gleichwertige, andere Veranstaltung ersetzt werden kann) oder/und die Veranstaltung unter dem gleichen Titel mehrfach in äquivalenter Form angeboten wird. In beiden Fällen kann es durch das Zeitfenstermodell dazu kommen, dass eventuell nicht mehr jede gewünschte Wahl überschneidungsfrei möglich ist. In aller Regel sollte aber immer mindestens eine geeignete Wahlmöglichkeit existieren und damit hinsichtlich dieser Einschränkung dennoch ein überschneidungsfreies Studium möglich sein.

3. Lehrveranstaltungen von dritten Fächern

Lehrveranstaltungen von dritten Fächern, die bspw. zur Erlangung eines Sprachnachweises erforderlich sind: Auch wenn die Belegung der Veranstaltung eventuell nach der Prüfungsordnung erforderlich ist, kann dieser Spezialfall leider bislang nicht im Zeitfenstermodell berücksichtigt werden. In einigen Fällen werden die entsprechenden Veranstaltungen auch in der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Falls Sie diese Möglichkeit in Ihrem Fall nicht nutzen können, bitten wir wie oben beschrieben um Kontaktaufnahme mit den beratenden Stellen des jeweiligen Faches.