Schulpraktika im B.Ed./M.Ed.-Studiengang

Hinweis zum Masernschutzgesetz

Zum 01.03.2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Das bedeutet, dass alle Studierende, die nach 1970 geboren sind, für ihren Schulpraktikumsantritt einen bestehenden Impfschutz gegen Masern nachweisen müssen.
Nachweismöglichkeiten für den Impfschutz gegen Masern sind:
1. ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder), aus dem hervorgeht, dass bei Ihnen ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht, oder
2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder
3. eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Sie nicht geimpft werden können, oder
4. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z. B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z. B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite des Bildungsserver RLP.

Seit dem SoSe 2023 muss die Kenntnisnahme dieser Regelung im Zuge der Buchung der Orientierenden Praktika bestätigt werden.

 

Hinweis zur Buchung des OP2

Seit dem SoSe 2017 kann nur dann ein OP 2 absolviert werden, wenn vor Beginn des OP 2 die Vorbereitungsveranstaltung (VV) erfolgreich absolviert wurde. Die VV kann auch nach der Buchung des OP 2 und vor Beginn des Praktikums absolviert werden. Geschieht dies nicht, wird die Buchung zum OP 2 storniert, das Praktikum kann nicht angetreten werden. 
(Die Kenntnisnahme dieser Regelung müssen Sie im Zuge der Buchung bestätigen. Studierende, die vor dem Praktikumszeitraum Sommer 2017 bereits ihr OP2 ohne vorherigeTeilnahme an einer VV absolviert haben, genießen Bestandsschutz. Alle anderenStudierenden müssen diese neue Regelung bei ihrer Planung berücksichtigen.)

 

Terminübersicht zur Buchung Ihrer Schulpraktika und der Vorbereitungsveranstaltung

Eine stets aktuelle Terminübersicht zur Buchung und Lage Ihrer Schulpraktika sowie der Vorbereitungsveranstaltung finden Sie hier auf der enstprechenden Website der Praktikumsplattform.

Vertiefende Praktika: Termin- und Standortvorschau für die "kleinen" Fächer

Planen Sie ein VP in einem Fach, das verhältnismäßig wenig studiert wird? (Bildende Kunst, Ev. Religion, Griechisch, Informatik, Italienisch, Musik, Russisch, Spanisch)

Dann beachten Sie bitte, dass nicht in jedem Semester jedes Studienseminar einen Praktikumsplatz für Sie zur Verfügung stellen kann. Auf dieser Website der Praktikumsplattform finden Sie eine Übersicht darüber, in welchem Zeitraum Ihnen an welchem Studienseminar ein Praktikumsplatz für ein VP angeboten werden soll.

Allgemeines

Wenn Sie nach der aktuellen Landesverordnung studieren, absolvieren Sie im Bachelorstudiengang (B.Ed.) zwei Orientierende Praktika (OP 1 und OP 2) und ein Vertiefendes Praktikum (VP Bachelor); im Masterstudiengang (M.Ed.) ein Vertiefendes Praktikum (VP Master).

Für Studierende nach "alter" LVO vom 12.9.2007 oder nach "geänderter" LVO vom 10.9.2010 gelten andere Praktikumsbestimmungen, die Sie hier finden.

Die Praktika liegen innerhalb eines Zeitfensters in der vorlesungsfreien Zeit, aber außerhalb der Schulferien. Hinsichtlich ihrer zeitlichen Lage wird folgender Ablauf empfohlen:

Schulpraktika Zeitliche Lage Dauer LP
OP 1 nach der Vorlesungszeit des 1. Semesters 15 Tage 3
OP 2 vor der Wahl der Zielschulart (also nach der Vorlesungszeit des 2. o. 3. Semesters 15 Tage 3
VP Bachelor nach der Vorlesungszeit des 4. o. 5. Semesters 15 Tage 4
VP Master nach der Vorlesungszeit des 1. o. 2. Semesters im M.Ed.-Studiengang 15 Tage 4

Eine abweichende Zeiteinteilung ist den Studierenden freigestellt, die Reihenfolge der zu absolvierenden Praktika ist aber einzuhalten.

Ziele und Zuständigkeiten

Wesentliche Ziele der erweiterten schulpraktischen Ausbildung sind u.a.:

  • Kenntnis der Institution Schule, einschließlich der Schwerpunktschule, und ihrer Tätigkeitsfelder aus der Perspektive einer Lehrperson (Orientierende Praktika)
  • Einblicke in schulische, erzieherische und unterrichtliche Prozesse, insbesondere in inklusiven Unterricht (Orientierende Praktika)
  • Reflexion der persönlichen Eignung und Neigung für den Lehrerinnen- oder Lehrerberuf (Orientierende Praktika)
  • Überprüfung der Entscheidung für den Lehrerinnen- oder Lehrerberuf und den lehramtsspezifischen Schwerpunkt (Vertiefendes Praktikum Bachelor)
  • Fähigkeit zur angemessenen Planung und Durchführung eigenständiger Unterrichtsversuche (Vertiefendes Praktikum Master)

Die Zuständigkeiten für die Orientierenden Praktika liegen bei den Schulen, für die Vertiefenden Praktika bei den Staatlichen Studienseminaren.

Anmeldung zu den Praktika

Alle Praktika sind i.d.R. an Schulen in Rheinland-Pfalz oder im Saarland zu absolvieren. Nur die Orientierenden Praktika können grundsätzlich auch außerhalb von RLP und dem Saarland durchgeführt werden, wenn sie die Praktikaanforderungen des Landes Rheinland-Pfalz erfüllen. Die Durchführung eines Vertiefenden Praktikums außerhalb von Rheinland-Pfalz und des Saarlands ist ausgeschlossen.

Für Praktika in RLP und dem Saarland erfolgt die Anmeldung ausschließlich über die Internetplattform http://schulpraktika.rlp.de. Für Praktika in RLP und dem Saarland ist eine persönliche oder telefonische Bewerbung außerhalb der Plattform, also direkt an der Schule, nicht vorgesehen. Daher werden Praktika in RLP bzw. im Saarland, die nicht über die Plattform gebucht wurden, nicht anerkannt.

Bei erstmaliger Nutzung der Plattform ist zunächst eine sogenannte Selbstregistrierung notwendig, durch die sich Studierende ein persönliches Passwort generieren.

In einer zuvor festgelegten Anmeldephase haben die Studierenden Gelegenheit, den von ihnen präferierten Praktikumsplatz auszuwählen und verbindlich zu buchen. Auf der Plattform wählen die Studierenden dann gezielt denjenigen Praktikumsplatz aus, den sie buchen möchten. Es gilt das Prinzip first come, first served.

Die Buchung des Praktikumsplatzes kann innerhalb einer Frist von 30 Minuten nach dem Buchungsvorgang storniert werden. Danach ist keine Veränderung der Buchung mehr möglich und die Buchung verbindlich. Eine Stornierung kann dann nur für den Fall erfolgen, dass die Studierenden wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, daran gehindert sind, das Praktikum anzutreten. Der Antrag ist bei den Orientierenden Praktika bei der Schule und bei den Vertiefenden Praktika beim zuständigen Studienseminar unverzüglich schriftlich einzureichen. Andernfalls gilt das Praktikum als nicht bestanden.

Weitere Hinweise zur Buchung der Schulpraktika finden Sie unter "Links" auf der rechten Seite. Bei Fragen zur Praktikabuchung steht die Hotline des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz (PL) zur Verfügung, das die Plattform betreut: 0261/9702500

Anmeldung Orientierender Praktika außerhalb von Rheinland-Pfalz

Informationen über die Anmeldung und Durchführung Orientierender Praktika außerhalb von Rheinland-Pfalz und im Ausland haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Versäumnisse, Krankheit

Fehlen Studierende an einem Praktikumstag ohne ausreichende Entschuldigung oder aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben, gilt das Praktikum als nicht erfolgreich absolviert.

Im Falle einer Erkrankung oder Verhinderung aus zwingenden Gründen während des Praktikums ist während Orientierender Praktika die Schule und während Vertiefender Praktika das zuständige Studienseminar unverzüglich zu informieren.Dies gilt auch, wenn das Praktikum aus diesen Gründen nicht angetreten werden kann.Zudem ist ein ärztliches Attest bzw. ein begründeter Antrag bei der Schule (bei OP) bzw. beim zuständigem Studienseminar (bei VP) vorzulegen und mit der praktikumsbetreuenden Person zu klären, ob und wie die ausgefallenen Praktikumstage (max. 2) nachgeholt werden können.

Wiederholung von Praktika

Ein nicht erfolgreich abgeleistetes Schulpraktikum kann zweimal und sollte unverzüglich wiederholt werden. Eine Wiederholung ist nur möglich, wenn der/die Studierende nach dem Praktikumsversuch an einem Beratungsgespräch mit einer praktikumsbetreuenden Person teilgenommen hat (die Bescheinung finden Sie in der rechten Spalte unter "Praktikumsbuch und Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken").

Anerkennung von Praktika des bisherigen Staatsexamensstudiengangs

Studierende, die bereits in einem anderen Lehramtsstudiengang Praktika absolviert haben, können sich diese für ihr B.Ed./M.Ed.-Studium anerkennen lassen. Ansprechpartner für die Anerkennung ist das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL).

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