FAQ – Häufig gestellte Fragen

Fragen zum B.Ed./M.Ed.-Studiengang

Bewerbungsverfahren

Welche Lehramtsfächer sind zulassungsbeschränkt?
Zulassungsbeschränkte Fächer und ihre N.C.-Werte vergangener Semester finden Sie hier. Die Fächer Bildende Kunst, Musik und Sport setzen für eine Zulassung (zusätzlich) eine Eignungsprüfung (in Kunst: Mappenprüfung) voraus. Zudem erfordern einige Fächer, wie z.B. Englisch oder Französisch, das Bestehen eines Sprachtests für die Teilnahme an bestimmten Lehrveranstaltungen. Entsprechende Regularien sind der Prüfungsordnung zu entnehmen. Nähere Informationen zu den Sprachtests können in den jeweiligen Fächern in Erfahrung gebracht werden.
Das obligatorische Lehramtsfach Bildungswissenschaften ist zulassungsfrei. Sobald jedoch mindestens eine Fachwissenschaft, die Sie gewählt haben, zulassungsbeschränkt ist, gilt für Ihre Bewerbung das Verfahren für universitätsintern zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Die Zulassungsbedingungen können Sie den Steckbriefen der einzelnen Studienfächer entnehmen.

Benötige ich für mein Studium zusätzliche Sprachkenntnisse?
In einigen Fächern müssen neben ausreichenden aktiven und passiven Englischkenntnissen auch Sprachkenntnisse in einer anderen Fremdsprache nachgewiesen werden. Informationen hierzu finden Sie in den fachspezifischen Anhängen der Prüfungsordnung sowie bei den Studienfachberaterinnen und -beratern der jeweiligen Fächer.

Bis wann muss ich mich beworben haben?
Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren wie Fristen und Termine erhalten Sie beim Studierenden Service Center. Zu den Bewerbungsfristen gelangen Sie auch über den Link in der rechten Spalte.

Da das obligatorische Lehramtsfach Bildungswissenschaften nicht zulassungsbeschränkt ist, gilt für den B.Ed. die Bewerbungsfrist für zulassungsfreie Studiengänge, falls Ihre gewählten Fachwissenschaften ebenfalls nicht zulassungsbeschränkt sind. Sobald jedoch eine Fachwissenschaft Ihrer Studien­fachkombination zulassungs­beschränkt ist, gilt für den gesamten Studiengang die Be­werbungs­­frist für zulassungs­beschränk­te Studien­gänge.

Für den M.Ed.-Studiengang endet generell die Bewerbungsfrist am 15. Mai für die Bewerbung zum WiSe bzw. am 15. November für die Bewerbung zum nachfolgenden SoSe. Auch bereits an der JGU immatrikulierte Lehramtsstudierende, die innerhalb der Universität in den konsekutiven "Master of Education" wechseln wollen, stellen ihren Wechselantrag bis zum 15. November für eine Aufnahme des Masterstudiums zum SoSe bzw. bis zum 15. Mai für eine Aufnahme zum WiSe. Nähere Informationen zum vereinfachten Wechselverfahren finden Sie unter Vereinfachtes Wechselverfahren – Studium (uni-mainz.de).

Wie lange ist mein Studium beitragsfrei?
Das Studienkontenmodell wurde in RLP zum 01. März 2012 abgeschafft. Seit dem Sommersemester 2012 ist das Studium unabhängig von der Studiendauer bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (bei konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengängen bis zum zweiten berufsqualifizierenden Abschluss [M.Ed.]) beitragsfrei.

Weitere Informationen zum Thema Studiengebühren erhalten Sie hier.

Bei weiteren Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Studienstruktur

Ich habe gehört, dass die Studieninhalte zum Teil schulartübergreifend sind. Wie ist das zu verstehen?
Ein besonderes Merkmal des lehramtsbezogenen Bachelorstudiums ist seine polyvalente Ausrichtung. Polyvalenz bedeutet in diesem Fall, dass die Inhalte der ersten vier Semester des Bachelorstudiums unabhängig von der späteren Ausrichtung auf eine Schulart identisch sind. Erst ab dem fünften Semester weist das Studium eine schulartspezifische Ausrichtung auf. Das heißt, dass Lehramtsstudierende ab dem 5. Semester an der Universität Mainz nur mit dem Studienziel Lehramt an Gymnasien weiterstudieren können. Das bedeutet aber auch, dass Studierende z.B. ihr Studium an der Universität Kaiserslautern beginnen und es nach vier Semestern mit der Ausrichtung auf das Lehramt an Gymnasien an der Universität Mainz fortsetzen könnten. Umgekehrt ermöglicht ein Studium der ersten vier Semester im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang in Mainz einen Wechsel in das Lehramtsstudium mit dem Ziel Lehramt an Realschulen plus in Kaiserslautern.

Ich habe mich entschlossen, mein B.Ed./M.Ed.-Studium mit dem Ziel Lehramt an Grundschulen oder Lehramt an Förderschulen fortzusetzen. Was muss ich beachten?
Beide Abschlüsse können Sie in Rheinland-Pfalz nur an der Universität Koblenz-Landau erwerben. Für beide Studiengänge gelten aber besondere Regelungen hinsichtlich Zulassung und Studienstruktur. Wir empfehlen Interessierten daher dringend, sich im ZfL der Uni Koblenz-Landau beraten zu lassen.
Studierende, die in den Grundschulzweig wechseln möchten, sollten folgendes beachten:

  • Die meisten lehramtsrelevanten Studienfächer in Koblenz-Landau sind auch in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Ein Hochschulwechsel ist in der i.d.R. mit der Überwindung eines NC verbunden.
  • Die zusätzliche interne Zulassungsbeschränkung über die ersten beiden Module der Bildungswissenschaften kam bislang nicht zur Anwendung. Dies kann sich aber abhängig von Bewerberlage und verfügbaren Kapazitäten ändern.

Kann ich nach Abschluss des B.Ed. in Mainz nahtlos in den M.Ed. überwechseln?
Die Hochschulleitung hat beschlossen, für den M.Ed. zunächst keine Zulassungsbeschränkungen (NC) einzuführen.

Ich möchte während meines Studiums einen Auslandsaufenthalt durchführen. Ist das möglich?
Ja, auch während eines Bachelor-Studiums sind Auslandsaufenthalte möglich und sinnvoll. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der Abteilung Internationales, die sowohl Einzelberatungen wie auch regelmäßige Informationsveranstaltungen anbietet.

Laut Prüfungsordnung müssen Lehramtsstudierende, die eine moderne Fremdsprache studieren, während ihres Studiums einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt absolvieren. Ich studiere zwei moderne Fremdsprachen. Muss ich jetzt zweimal ins Ausland?
Genauso ist es. Sie müssen jeweils für drei Monate in ein Land der Zielsprache. Dabei können Sie aber jeden Auslandsaufenthalt in bis zu zwei Teile à mindestens sechs Wochen untergliedern. Nähere Informationen zum Inhalt des Auslandsaufenthaltes etc. erhalten Sie in der Studienfachberatung des jeweiligen Fachs.

Ich möchte zusätzlich ein drittes Fach studieren. Ab wann kann ich das tun?
Im Rahmen des Studiengangs Bachelor/Master of Education wird der Zertifikatsstudiengang "Erweiterungsprüfung (B.Ed./M.Ed.)" angeboten. Das Studium eines Erweiterungsfaches kann bereits ab dem 5. Fachsemester parallel zum B.Ed.-Studiengang aufgenommen werden und bietet die Möglichkeit, die Lehrbefähigung in einem dritten Unterrichtsfach zu erwerben.

In welchen Fächern kann ich meine Bachelorarbeit schreiben, in welchen meine Masterarbeit?
Die Bachelorarbeit kann sowohl in einem der "Lehrfächer" als auch im Fach Bildungswissenschaften geschrieben werden. Die Masterarbeit wird in einem anderen Fach als die Bachelorarbeit verfasst, nicht aber in den Bildungswissenschaften. Bei Fächerkombinationen mit den Fächern Bildende Kunst oder Musik ist die Masterarbeit in diesen Fächern anzufertigen.

Wechsel zwischen Prüfungsordnungen/Universitäten

Ich habe bereits an einer anderen Universität Leistungen in einem lehramtsbezogenen Bachelor/Masterstudiengang mit gymnasialem Schwerpunkt erbracht. Kann ich an der JGU Mainz in das entsprechend höhere Fachsemester wechseln?
Sie können sich bei entsprechender Einstufung für das nächsthöhere Fachsemester des B.Ed./M.Ed.- Studiengangs bewerben. Bitte beachten Sie hierbei die universitätsinternen Zulassungsbeschränkungen, einige Fächer sind auch in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt.

Praktika und Vorbereitungsveranstaltung

Muss ich vor Antritt meines Studiums bereits ein Schulpraktikum absolviert haben?
Nein, in den lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen in Rheinland-Pfalz ist dies nicht vorgesehen. Alle zu absolvierenden Schulpraktika sind in das Studium integriert.

Ich möchte zwei Praktika im selben Praktikumszeitraum absolvieren; was muss ich beachten?
Wichtig: Nur OP 1 und OP 2 können innerhalb eines Zeitraums absolviert werden. Die Kombination von OP 2 und VP 1 ist ausgeschlossen.
Informieren Sie sich in jedem Fall rechtzeitig über die Länge und Lage des Praktikumszeitraumes, der außerhalb von Vorlesungszeit und Schulferien liegt und sich häufig mit der Lage des Prüfungskorridors überschneidet. In der Regel ist das Zeitfenster nach dem Sommersemester breiter als nach dem Wintersemester.
Sobald die Buchungsphase für Ihr als nächstes anstehendes Praktikum startet, buchen Sie zunächst dieses Praktikum. Gegen Ende der Buchungsphase haben Sie dann die Möglichkeit, ein zweites Praktikum zu buchen. Wann genau dieser "Sonderbuchungszeitraum" liegt, können Sie der Kurzübersicht über die Buchungstermine entnehmen. Achten Sie bei der Buchung darauf, dass das zuerst anstehende Praktikum (OP 1) zeitlich vor dem zweiten Praktikum (OP 2) liegt.

Ich habe gehört, dass ein OP an einer Schwerpunktschule absolviert werden muss. Ist das richtig?
Ja. Mit Inkrafttreten des Landesgesetzes zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften (IKFWBLehrG) vom 27. November 2015 gelten für die Orientierenden Praktika seit dem SoSe 2016 neue Bestimmungen. So muss z.B. ein Orientierendes Praktikum in Rheinland-Pfalz bzw. dem Saarland an einer Schwerpunktschule stattfinden.

Kann ich mich direkt bei der Schule um einen Praktikumsplatz bewerben?
Praktika an Schulen in Rheinland-Pfalz und im Saarland, die von der Praktikaplattform erfasst werden, müssen zwingend über die Plattform gebucht werden. Bei Schulen außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland verhält es sich genau umgekehrt. Hier fragen die Studierenden bei der Schule ihrer Wahl an, ob sie ihnen die Durchführung eines Praktikums gemäß den rheinland-pfälzischen Vorgaben ermöglicht, lassen sich dies schriftlich von der Schule (z.B. in Hessen) bestätigen und melden anschließend das geplante Praktikum unter Angabe der Praktikumsschule und des vereinbarten Praktikumstermins innerhalb des Buchungszeitraums selbst auf der Plattform an.

Achtung: An der Plattform "vorbei" gebuchte Praktika an rheinland-pfälzischen und saarländischen Schulen werden NICHT anerkannt.

Kann ich Praktika auch in anderen Bundesländern als in Rheinland-Pfalz und im Saarland absolvieren?
Wenn die Praktikaanforderungen von Rheinland-Pfalz erfüllt werden, ist das grundsätzlich für die Orientierenden Praktika möglich. Es wird aber dringend empfohlen, mindestens ein Orientierendes Praktikum an einer Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu absolvieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier. Die Durchführung eines Vertiefenden Praktikums außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist ausgeschlossen.

Und wie sieht es mit Praktika im Ausland aus?
Auch das Absolvieren von Orientierenden Praktika im Ausland ist möglich, sofern es sich um eine deutsche Auslandsschule handelt. Allerdings sollten Sie unbedingt vor einem geplanten Auslandspraktikum mit Frau Katharina Graf vom Studienbüro Bildungswissenschaften abklären, inwieweit eine Anerkennung des von Ihnen angedachten Praktikums möglich ist. Es ist ratsam, vor Antritt Ihres Praktikums eine schriftliche Einverständniserklärung der Schule einzuholen, dass das Praktikum gemäß den rheinland-pfälzischen Vorgaben durchgeführt wird.

Ich habe ein Orientierendes Praktikum außerhalb von RLP (und dem Saarland) nach den RLP-Vorgaben durchgeführt und mir dies von der Schule schriftlich bestätigen lassen. Wer setzt mir jetzt den Haken auf der Praktikaplattform?
Suchen Sie hierzu bitte unter Vorlage der schriftlichen Bestätigung die Sprechstunde des Hochschulprüfungsamts für das Lehramt (HPL) auf.

Soweit ich weiß, sind nicht alle saarländischen Schulen auf der Praktikaplattform eingestellt. Kann ich mir jetzt selbst eine Schule im Saarland suchen, die nicht auf der Plattform eingestellt ist?
Die nicht von der Plattform erfassten saarländischen Schulen sind ausschließlich den Studierenden der Universität Saarbrücken für deren Praktika vorbehalten. Es ist für rheinland-pfälzische Studierende daher nicht möglich, an diesen Schulen Praktika durchzuführen. Zudem werden an der Plattform "vorbei" gebuchte Praktika an saarländischen Schulen NICHT anerkannt.

Kann ich mir Praktika oder vergleichbare Leistungen anerkennen lassen, die ich bereits vor meinem Studium oder in einem anderen Studiengang absolviert habe?
Auch dies ist grundsätzlich möglich, wenn gewisse Anforderungen eingehalten werden. Hierzu ist immer eine Einzelfallbetrachung notwendig. Wenden Sie sich unter Vorlage der Praktikumsbestätigungen bzw. vergleichbaren Belegen an Frau Katharina Graf vom Studienbüro Bildungswissenschaften. Die faktische Anerkennung erfolgt anschließend im HPL.

Ich habe gelesen, dass sich die Vorbereitungsveranstaltungen für die Orientierenden Praktika über mehrere Wochen erstrecken. Dauern die Veranstaltungen tatsächlich so lange?
Nein, alle Vorbereitungsveranstaltungen - von denen Sie an genau einer teilnehmen - dauern jeweils einen Tag. Allerdings bieten die Studienseminare die Vorbereitungsveranstaltungen an verschiedenen Tagen an. Insgesamt erstreckt sich der Zeitraum der Angebote über mehrere Wochen.

Muss ich meine Vorbereitungsveranstaltung für die Orientierenden Praktika an einem Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien besuchen?
Für die Wahl Ihrer Vorbereitungsveranstaltung macht es keinen Unterschied für welche Schulart ein Studienseminar zuständig ist. Die Veranstaltungen sind kongruent. Suchen Sie sich einfach eine Vorbereitungsveranstaltung an einem für Sie günstigen Termin an einem Seminar aus, das für Sie gut zu erreichen ist.

Ich möchte das OP1 und das OP2 in einem Zeitraum absolvieren. Muss ich jetzt zwei Vorbereitungsveranstaltungen besuchen?
Nein, in der Vorbereitungsveranstaltung werden Sie auf die Inhalte und Anforderungen aller durchzuführenden Orientierenden Praktika vorbereitet. Sie müssen daher nur eine Vorbereitungsveranstaltung für beide OP besuchen.

Ich kann an der Vorbereitungsveranstaltung zu den Orientierenden Praktika nicht teilnehmen. Muss ich mein OP 1 jetzt verschieben?
Nein, das müssen Sie nicht. Es wird zwar dringend empfohlen, die Vorbereitungsveranstaltung vor dem OP 1 zu absolvieren. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, ist aber auch ein späterer Veranstaltungsbesuch möglich. Aus inhaltlichen Gründen sollte er allerdings so bald wie möglich nachgeholt werden. Spätestens vor dem Antritt des OP 2 muss die erfolgreiche Teilnahme an einer Vorbereitungsveranstaltung erfolgt sein.

Ich habe mich für den schulartspezifischen Schwerpunkt "Lehramt an Gymnasien" entschieden. Muss ich nun eines meiner beiden OP und meine Vertiefenden Praktika zwingend an Gymnasien ableisten?
Eines der beiden OP sollte und die Vertiefenden Praktika Bachelor und Master müssen i.d.R. an einer Schule absolviert werden, die Ihrer Zielschulart entspricht. Haben Sie sich für das Studienziel Lehramt an Gymnasien entschieden, können Sie bei der Buchung zwischen folgenden Schularten wählen:

  • Gymnasium
  • Integrierte Gesamtschule, sofern diese über eine Oberstufe verfügt
  • Berufsbildende Schule, sofern sie zum einen über eine BOS II oder über ein berufliches Gymnasium verfügt und zum anderen die allgemeinbildenden Fächer oder das allgemeinbildende Fach (VP Bachelor bzw. Master) anbietet, in dem Sie Ihr Praktikum durchführen möchten.

ACHTUNG! Seit dem Sommersemester 2014 können Studierende mit dem Studienziel Lehramt an Gymnasien für das Vertiefende Praktikum Bachelor auch die Praktikumsangebote der Staatlichen Studienseminare für das Lehramt an Realschulen plus nutzen und somit ihr VP Bachelor an einer Realschule plus absolvieren.
Für die Vertiefenden Praktika werden bei Buchung eines Praktikumsplatzes und Wahl des betreffenden Faches die möglichen Schulen unmittelbar als Auswahlmöglichkeit angegeben.

Kann ich ein Orientierendes Praktikum an der Schule absolvieren, an der ich auch mein Abitur abgelegt habe?
Das sollten sie aus mehreren Gründen dringend vermeiden! So ist es für den Wechsel aus der Schüler(innen)rolle wichtig, dass Sie als "unbeschriebenes Blatt" Ihre Praktika antreten. Zudem ist es gerade ein Ziel der Orientierenden Praktika, verschiedene Schulen und Schularten kennenzulernen. Sollten Sie dennoch versuchen, ein OP an "Ihrer" Schule abzulegen, kann es dazu kommen, dass die Schule eine Durchführung des Praktikums ablehnt.

Die Zeit nach dem Studium

Kann ich mit dem abgeschlossenen Master of Education für das Lehramt an Gymnasien auch an Grund-schulen unterrichten?
Nicht durch den Abschluss des Masterstudiums, sondern erst nach erfolgreichem Abschluss des Zweiten Staatsexamens erlangen Sie die Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien. Diese berechtigt Sie zum Unterrichten an Gymnasien, an Gesamtschulen mit integrierter Oberstufe und an Berufsbildenden Schulen mit entsprechender Struktur. Für das Lehramt an anderen Schularten berechtigt diese Lehrbefähigung hingegen nicht. Hierfür ist eine Prüfung zum Wechsel der Lehramtsausbildung erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen.

Dijon-Programm

Ich möchte am integrierten Studiengang Mainz-Dijon teilnehmen. Ist das im Rahmen des B.Ed.-Studiengangs möglich?
Seit dem Wintersemester 2012/2013 können sich angehende Französischlehrerinnen und -lehrer in den integrierten lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengang (B.Ed./Licence) der Universitäten Mainz und Dijon einschreiben. Der Studienplan sieht vor, dass die Studierenden drei Semester an der JGU in Mainz und drei Semester an der Université de Bourgogne in Dijon in Frankreich verbringen. Mit Beendigung des binationalen Studiums erhalten die Studierenden nicht nur den regulären Bachelorabschluss, mit dem sie den Master of Education-Studiengang aufnehmen können, sondern zugleich auch den vollwertigen französischen Abschluss, die Licence, mit der sie sich auf dem französischen Arbeitsmarkt oder für einen weiterführenden Masterstudiengang in Frankreich bewerben können. Des Weiteren können sich die Absolventinnen und Absolventen des integrierten lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs Mainz-Dijon seit dem WiSe 2017/18 in den daran anschließenden integrierten lehramtsbezogenen Masterstudiengang Mainz-Dijon einschreiben, der bei erfolgreichem Abschluss (Master of Education) in Deutschland für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Gymnasien qualifiziert und in Frankreich auf den Concours du CAPES vorbereitet.
Wählbar sind die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Geographie,Geschichte und Philosophie (sowie Bildungswissenschaften). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.dijon.uni-mainz.de. Die Prüfungsordnungen für den integrierten lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengang Mainz-Dijon befinden sich unter "Links" auf der rechten Seite.

An wen kann ich mich als Teilnehmerin/Teilnehmer des „Dijon-Programmes“ bei wichtigen Fragen in Frankreich wenden?
Bei Fragen sollten Sie sich an das Dijon-Büro wenden. Die Kontaktdaten und weitere Informationen zum Dijon-Programm finden Sie auf der Homepage des Dijon-Büros: www.dijon.uni-mainz.de.

Fragen zur Erweiterungsprüfung (Drittes Fach)

Ich möchte gerne ein drittes Fach studieren. Ab wann kann ich das tun?
Bereits ab dem 5. Fachsemester können Sie das Zertifikatsstudium/Erweiterungsprüfung B.Ed./M.Ed. aufnehmen, d.h. Sie müssen in mindestens einem Studienfach des lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs mindestens das vierte Fachsemester absolviert haben.

Welches Fach kann ich zusätzlich zu meinen anderen beiden Fächern studieren?
Das Erweiterungsfach können Sie aus dem Angebot der Lehramtsfächer für das Lehramt an Gymnasien frei wählen.

Welche Leistungen muss ich in dem Erweiterungsfach erbringen?
Sie absolvieren ca. 6 Module des regulären B.Ed./M.Ed-Studiengangs. Die Module für die Erweiterungsprüfung finden Sie in der Anlage 1 der LVO zur Erweiterungsprüfung vom 8. Juli 2011.

Muss ich am Ende des Studiums des Erweiterungsfachs eine Abschlussprüfung absolvieren?
Eine separate Abschlussprüfung gibt es im Zertifikatsstudiengang nicht. Sie legen anstelle dessen in jedem der ca. 6 Module die für das jeweilige Modul obligatorische Modulprüfung ab.

Wie lange habe ich Zeit, um die Leistungen im Erweiterungsfach zu erbringen?
Die Einschreibung endet spätestens vier Semester nach dem erfolgreichen Ablegen der letzten Prüfung im lehramtsbezogenen Masterstudiengang, wenn das Zertifikatsstudium parallel zum B.Ed./M.Ed.-Studium aufgenommen wurde. Falls die Einschreibung erst nach dem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudium erfolgt, ist sie auf vier Semester befristet.

Gibt es Zulassungsbeschränkungen für das Erweiterungsfach?
Das ist abhängig von dem gewählten Fach. Für die Einschreibung in das erste Fachsemester des Erweiterungsfachs gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen/Zugangsbeschränkungen wie für das erste Fachsemester des jeweiligen Faches des Bachelor of Education (z.B. NC, Eignungsprüfungen für die Fächer Bildende Kunst und Musik, Sport, Sprachvoraussetzungen in Englisch, Nachweis des Latinums im Fach Latein, Nachweis des Graecums im Fach Griechisch etc.). Die fachspezifischen Bestimmungen über den erforderlichen Nachweis von Sprachkenntnissen im Anhang der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang sowie die Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Masterstudiengang gelten auch für das Erweiterungsfach.

Kann ich mit dem Erweiterungsfach auch in der Oberstufe unterrichten?
Ja. Mit dem erfolgreich abgeschlossenen Zertifikatsstudium/Erweiterungsprüfung B.Ed./M.Ed. erhalten Sie nach dem 2. Staatsexamen automatisch die volle Lehrbefähigung.

Ich studiere Musik und Deutsch. Ist es möglich, das kleinere Fach auch in der Oberstufe zu unterrichten?
Ja. Das Ministerium hat in diesem Zusammenhang dem Zentrum für Lehrerbildung mitgeteilt, dass Studierende der Fächer Bildende Kunst und Musik der lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge keine weiteren Leistungen im Studium erbringen müssen, um die volle Lehrbefähigung im nicht-künstlerischen Zweitfach zu erhalten. Die noch fehlenden Kompetenzen können im Rahmen des Vorbereitungsdienstes erworben werden.

Ich studiere Kunst und Englisch im 5. FS. Ich will mich jetzt in den Zertifikatsstudiengang „Erweiterungs-prüfung Englisch“ einschreiben. Kann ich mir Leistungen, die ich während meiner Erweiterungsprüfung erbringe, zum Erlangen der vollen Lehrbefähigung anrechnen lassen, damit ich diese im Referendariat nicht mehr machen muss?
Nein. Im Referendariat werden Sie durch Ihre/n Fachleiter/in auf das Unterrichten in der Oberstufe vorbereitet und dort eingesetzt – auch in Ihrem „kleinen Fach“.

Kann ich den Vorbereitungsdienst auch in meinem Erweiterungsfach antreten statt in einem meiner beiden zuerst gewählten Fachwissenschaften?
Nein. Den Vorbereitungsdienst können Sie nur in den beiden von Ihnen zuerst gewählten Fachwissenschaften absolvieren.

Wie kann ich mich bewerben?
Lehramtsstudierende, die derzeit im Bachelor of Education an der JGU eingeschrieben sind, können sich für ein Erweiterungsfach innerhalb der jeweiligen Bewerbungszeiträume über das Online-Bewerbungsportal bewerben. Lehramtsstudierende mit abgeschlossenem B.Ed., die sich für das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Erweiterungsfaches bewerben, bewerben sich im Rahmen des Zulassungs-verfahrens um ein Zweitstudium, da ein erster berufsqualifizierender Abschluss vorliegt.

Ich studiere nicht an der JGU Mainz. Kann ich mich trotzdem an der JGU für den Zertifikatsstudiengang/ Erweiterungsprüfung B.Ed./M.Ed. einschreiben?
Ja, allerdings nur mit dem Ziel Lehramt an Gymnasien. Externe Lehramtsstudierende, die an die JGU Mainz wechseln möchten und sich online für den B.Ed./M.Ed-Studiengang bewerben, stellen online einen weiteren Antrag, falls sie zusätzlich zu ihrer bisherigen Fächerkombination ein drittes Fach wählen möchten. Falls Sie Ihren B.Ed./M.Ed.-Studiengang an Ihrer bisherigen Universität fortsetzen möchten, können Sie sich als Zweithörer ebenfalls online für ein Erweiterungsfach bewerben.

Muss ich etwas zahlen, wenn ich mich in den Zertifikatsstudiengang Erweiterungsprüfung einschreibe?
Nein. Das lehramtsbezogene Zertifikatsstudium (Erweiterungsprüfung) ist generell von der Studiengebühren-pflicht ausgenommen.

Muss ich bei Studium einer modernen Fremdsprache als Erweiterungsfach einen verpflichtenden Auslandsaufenthalt absolvieren?
Nein. Das Studium moderner Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch) im lehramtsbezogene Zertifikatsstudium (Erweiterungsprüfung) beinhaltet keine Pflicht zu einem Aufenthalt in einem Land der Zielsprache.