Übergangsregelungen Praktika

Mit Wirkung zum 16. Mai 2011 ist die Landesverordnung zur Weiterentwicklung der Praktikumsstruktur in Kraft getreten. Durch sie wird die LVO über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter geändert.  

Der Umfang der Schulpraktika wird auf vier Praktika beschränkt, jeweils mit einer Dauer von 15 Tagen: zwei Orientierende Praktika im Bachelorstudiengang sowie zwei Vertiefende Praktika, jeweils eines im Bachelor- und eines im Masterstudiengang.
Als Konsequenz aus der Weiterentwicklung der Praktikastruktur wird die Dauer des Referendariats nicht wie geplant mit 15 Monaten, sondern mit 18 Monaten festgelegt.

Die Änderungen haben Auswirkungen u.a. auf die Bemessung der Leistungspunkte. Die durch die Reduzierung der Praktika frei werdenden Leistungspunkte werden den Orientierenden Praktika sowie der Bachelor- und Masterarbeit zugeordnet, wodurch sich auch Änderungen in Bezug auf die Bachelor- und Masterarbeit ergeben.

Für die im Übergang befindlichen Studierenden gelten unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der zu absolvierenden weiteren Praktika - je nach Stand bereits geleisteter Praktika sowie der Bachelorarbeit bei Inkrafttreten der geänderten LVO.

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