Informationen zum Staatsexamensstudiengang

Seit dem Wintersemester 2008/2009 ist an der Universität Mainz keine Einschreibung in das erste Fachsemester des Staatsexamensstudiums für das Lehramt an Gymnasien möglich, seit dem Sommersemester 2009 ist auch die Immatrikulation in das zweite Fachsemester ausgeschlossen usw. StudienanfängerInnen und FachwechslerInnen, die nicht in allen drei Studienfächern (zwei Fachwissenschaften plus Bildungswissenschaften) in entsprechend höhere Fachsemester eingestuft werden (für das WiSe 2011/2012 also in jeweils das 8. Semester), müssen sich im neu geschaffenen Studiengang Bachelor of Education einschreiben, der sich in vielerlei Hinsicht vom auslaufenden Staatsexamensstudiengang unterscheidet.

Doch nicht nur zwischen "alter" Studienstruktur und dem neuen BA/MA-Studiengang, sondern auch innerhalb der "alten" Studienstruktur unterscheiden sich die Inhalte und die Anforderungen an die Studierenden. Einige Studierende studieren noch nach der Prüfungsordnung von 1999 (gültig in der Fassung vom 07.11.2002), die meisten der derzeit eingeschriebenen Lehramtsstudierenden nach der Übergangsverordnung von 2005 bzw. nach der veränderten Übergangsverordnung von 2007. Welche Ordnung für welche Studierenden gültig ist, richtet sich nach deren Studienbeginn:
  • Für Studierende, die ihr Lehramtsstudium an der Uni Mainz spätestens zum Sommersemester 2005 aufgenommen haben, gilt die Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung vom 07.11.2002.
  • Für Studierende, die ihr Lehramtsstudium an der Uni Mainz im Zeitraum ab inklusive dem Wintersemester 2005/2006 bis inklusive dem Sommersemester 2007 aufgenommen haben, gilt die Übergangsverordnung vom 13.09.2005. Sie unterscheidet sich von der vorangegangenen Ordnung im Wesentlichen durch die Einführung der Bildungswissenschaften als verpflichtend zu belegendes 3. Studienfach sowie des betreuten schulischen Fachpraktikums als verpflichtendes 3. Praktikum (seit SoSe 2011 nicht mehr obligatorisch, sondern optional).
  • Für Studierende, die ihr Lehramtsstudium an der Uni Mainz entweder zum Wintersemester 2007/2008 oder zum Sommersemester 2008 aufgenommen haben, gilt die Änderungsverordnung vom 12.09.2007. Studierende dieser Ordnung erbringen in den Modulen des Faches Bildungswissenschaften qualifizierte Leistungsscheine. Deren Bewertung fließt – anders als bei der vorangegangenen Ordnung – nicht in die Staatsexamensnote ein.

Die zentralen Merkmale der verschiedenen Verordnungen sind somit folgende:

Praktika

a.)    LVO 2002: Verpflichtend sind ein zweiwöchiges und ein vierwöchiges Schulpraktikum zu belegen. Alle Praktika müssen in Schularten abgeleistet werden, an denen Gymnasiallehrkräfte hauptamtlich eingesetzt werden können, also Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe. Die Studierenden müssen sich eigenverantwortlich einen Praktikumsplatz suchen. Die Vor- und Nachbearbeitung der Schulpraktika erfolgt über das Fach Pädagogik innerhalb der Universität.

b.)    LVO 2005 und 2007: Verpflichtend sind ein zweiwöchiges und ein vierwöchiges Schulpraktikum sowie ein betreutes schulisches Fachpraktikum (seit SoSe 2009 "Vertiefendes Praktikum Übergangsprüfungsordnung", kurz: VP Ü; seit SoSe 2011 nicht mehr obligatorisch, sondern optional)  zu belegen. Das zweiwöchige Schulpraktikum kann auch an einer Grundschule absolviert werden. Die Vor- und Nachbearbeitung zumindest der beiden erstgenannten Schulpraktika erfolgt über das Fach Bildungswissenschaften innerhalb der Universität.

 

Bildungswissenschaften

a.)    LVO 2002: Ein Studium des Fachs Bildungswissenschaften ist nicht vorgesehen. Stattdessen wird ein erziehungswissenschaftliches Begleitstudium durchgeführt.

b.)    LVO 2005: Studierende, die ihr Lehramtsstudium im WiSe 2005/06 oder im SoSe 2006 aufgenommen haben, studieren Bildungswissenschaften im Gesamtumfang von 18 SWS; Studierende, die ihr Studium im WiSe 2006/07 oder im SoSe 2007 begannen, im Umfang von 24 SWS. Jedes der drei Module wird mit einer Modulabschlussklausur abgeschlossen, deren Note in die Staatsexamensnote einfließt. Allerdings haben Studierende dieser Ordnung die Möglichkeit, sich bis zu ihrer mündlichen BiWi-Abschlussprüfung für einen Wechsel in die LVO 2007 zu entscheiden.

c.)    LVO 2007: Die Studierenden studieren das Fach Bildungswissenschaften im Gesamtumfang von 24 SWS. Jedes der drei Module wird mit einem qualifizierten Leistungsnachweis abgeschlossen (fließt nicht in die Staatsexamensnote ein). Ein Wechsel in eine andere Prüfungsordnung ist nicht möglich.

Neben all diesen Unterschieden bestehen aber auch essenzielle Gemeinsamkeiten. Lehramtsstudierende der auslaufenden Studiengänge können sich an der  Universität Mainz ausschließlich für das Lehramt an Gymnasien ausbilden lassen. Sie studieren zudem jeweils zwei Fächer plus Bildungswissenschaften (bzw. erziehungswissenschaftliches Ergänzungsstudium).

Folgende Fächer können an der Universität Mainz im Staatsexamensstudiengang mit dem Ziel Lehramt an Gymnasien studiert werden:

Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Französisch, Geographie, Geschichte, Griechisch, Italienisch, Katholische Religionslehre, Latein, Mathematik, Musik, Philosophie, Physik, Russisch, Sozialkunde, Spanisch, Sport.

 

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