Orientierende Praktika nach "geänderter" LVO vom 29.08.2011

Mit Inkrafttreten der Landesverordnung zur Weiterentwicklung der Praktikumsstruktur am 16.05.2011 gelten für die Orientierenden Praktika die Bestimmungen der "geänderten" LVO  vom 29.08.2011 
  • für alle Studierende, die zum SoSe 2011 oder später ihr Lehramtsstudium an der Universität Mainz aufgenommen haben bzw. aufnehmen.

 

Die Praktikumsanleitung für die Orientierenden Praktika 1 und 2 nach geänderter LVO sowie die Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer zu den OP wurden aktualisiert und stehen Ihnen als Links in der rechten Spalte zur Verfügung.    

1. Allgemeines

Während der beiden ersten Studienjahre des Bachelorstudienganges sind zwei Orientierende Praktika (OP 1 und OP 2) zu absolvieren. Sie sollen an Schulen verschiedener Schularten durchgeführt werden, aber keinesfalls an den weiterführenden Schulen, die die Studierenden selbst besucht haben. Eines der beiden OP ist möglichst in der angestrebten Zielschulart abzuleisten. Zudem ist es möglich, ein OP durch ein entsprechendes Praktikum an einem außerschulischen Lern- oder Ausbildungsort zu ersetzen. Hierfür kommen neben Praktika in Wirtschaftsbetrieben Praktika in Bereichen der Jugendpflege, Kinderbetreuung, Museums- oder Theaterpädagogik in Frage.

Die Orientierenden Praktika finden in der vorlesungsfreien Zeit statt. Hinsichtlich ihrer zeitlichen Lage wird folgender Ablauf empfohlen:

Praktikum Zeitliche Lage Länge LP
Orientierendes
Praktikum 1

nach der Vorlesungszeit des 1. Semesters
des Bachelorstudiengangs

15 Tage  3
Orientierendes
Praktikum 2

vor der Wahl der Zielschulart:
nach der Vorlesungszeit des 2. oder 3. Semesters
des Bachelorstudiengangs

15 Tage   3


Den Studierenden steht es allerdings frei, eine andere zeitliche Planung vorzunehmen. Es ist u.U. auch möglich, die beiden Orientierenden Praktika innerhalb eines Praktikumzeitraumes durchzuführen.

2. Inhalt und Ziele

Die schulpraktische Ausbildung umfasst fünf Erfahrungsbereiche:
  • Schule und Beruf,
  • Erziehung,
  • Kommunikation und Interaktion,
  • Unterricht,
  • Diagnose und Beratung.

 

Ziele der Orientierenden Praktika an Schulen sind:

1. Kenntnis der Institution Schule und ihrer Tätigkeitsfelder aus der Perspektive einer Lehrperson,
2. Einblicke in schulische, erzieherische und unterrichtliche Prozesse,
3. Kenntnis von Rahmenbedingungen des Lehrerinnen- oder Lehrerberufs,
4. Fähigkeit zur Analyse von Lehr- und Lernprozessen,
5. Reflexion der persönlichen Eignung und Neigung für den Lehrerinnen- oder Lehrerberuf.

3. Aufbau

Die Zuständigkeiten für die Orientierenden Praktika  liegen bei den Schulen. Die Studierenden werden von der Schulleitung Lerngruppen und Lehrkräften zugeteilt. Sie sind i.d.R. während der Praktika an allen Schultagen des jeweiligen Praktikumzeitraums in der Schule anwesend.
In den Orientierenden Praktika sind zwei Unterrichtstunden (eine pro Praktika) nach Anleitung und Vorgaben zu planen und durchzuführen, um erste unterrichtspraktische Erfahrungen zu sammeln. Zudem sind am Ende der Orientierenden Praktika 1 und 2 schriftliche Ausarbeitungen zu jeweils drei Aufgaben entsprechend der Praktikumsanleitung vorzulegen. Am Ende aller Orientierenden Praktika sollen insgesamt sechs Aufgaben aus allen fünf Erfahrungsbereichen bearbeitet sein.

Die Praktikumsanleitung für die Orientierenden Praktika nach geänderter LVO, welche genauere Informationen zu den Anforderungen, Praktikumsleistungen und Pflichten enthält, die für eine erfolgreiche Teilnahme der Praktika erforderlich sind, ist unter den Links der rechten Seite zu finden.

4. Anmeldung zu den Orientierenden Praktika innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Die Orientierenden Praktika sind i.d.R. an Schulen in Rheinland-Pfalz oder im Saarland zu absolvieren. Für Praktika in RLP und im Saaarland erfolgt die Anmeldung ausschließlich über die Praktikumsplattform http://schulpraktika.rlp.de. Bei erstmaliger Nutzung der Plattform ist zunächst eine sog. Selbstregistrierung notwendig, durch die sich Studierende ein persönliches Passwort geben. Die Handhabung der Plattform sowie das genaue Buchungsverfahren sind auf der Praktikumsplattform nachzulesen.
Bitte unbedingt die Zeiträume für Selbstregistrierung und Buchung beachten!!
(siehe Terminvorschau unter den Links der rechten Seite!)

Eine persönliche oder telefonische bzw. schriftliche Bewerbung außerhalb der Plattform, also direkt an der Schule, ist nicht vorgesehen. Daher werden Praktika in RLP bzw. im Saarland, die nicht über die Plattform gebucht werden, nicht anerkannt.

5. Orientierende Praktika außerhalb von RLP und dem Saarland bzw. im Ausland

Hingegen müssen Studierende, die ihr Orientierendes Praktikum an einer Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland durchführen wollen, sich an den Schulen direkt bewerben, da diese von der Internetplattform nicht erfasst werden. Auch dieses Praktikum ist auf der Plattform manuell anzumelden.
Es wird dringend empfohlen, mindestens ein Orientierendes Praktikum an einer Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu absolvieren.

Bei der Durchführung eines Orientierenden Praktikums an einer Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind folgende Schritte zu beachten.
Die Anerkennung setzt insbesondere voraus, dass die Vorgaben der Landesverordnung (§§ 8 und 9) und der Anlage 2 (Praktikumsbestimmungen) Anwendung finden.
1. Der/die Studierende informiert die betroffene Schule vorab über die zu erfüllenden Bedingungen. Hierzu legt er der Schule vor Antritt seines Praktikums folgende Unterlagen vor: 
  • Prüfungsordnung Bachelor of Education          
  • Landesverordnung (LVO) über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter in der Fassung vom 29.08.2011
  • Anlage 2 zu dieser Verordnung (Praktikumsbestimmungen)  
  • Praktikumsanleitung für Studierende zu den Orientierenden Praktika 1 und 2
  • Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer zur Bewertung der Leistungen der Studierenden in den Orientierenden Praktika 
  • Formular für die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Schulpraktikum außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Sämtliche Unterlagen finden Sie unter den Links oder Downloads der rechten Seite oder auf der Internetplattform http://schulpraktika.rlp.de

2. Sobald die Schule der Durchführung der OP gemäß rheinland-pfälzischen Bedingungen schriftlich zugestimmt hat, meldet der/die Studierende das geplante Praktikum auf der Plattform www.schulpraktika.rlp.de im jeweiligen Buchungszeitraum bzw. bis spätestens drei Wochen vor Vorlesungsbeginn des Folgesemesters unter Angabe der Praktikumsschule und des vereinbarten Praktikumstermins an.

3. Nach Abschluss des Praktikums lässt sich der/die Studierende von der Schule auf der Bescheinigung über die Teilnahme an einem Schulpraktikum außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland schriftlich bestätigen, dass das Praktikum entsprechend den unter 1 genannten Vorgaben erfolgreich absolviert wurde. Anhand dieser Bescheinigung lässt er/sie sich das Praktikum im Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL) anerkennen. Das HPL benötigt für die Zertifizierung zusätzlich zur Vorlage des Originals (mit Unterschrift und Siegel der Schule versehen) eine Kopie der Bescheinigung. Das benötigte Formular für die Bescheinigung finden Sie auf der Praktikumsplattform unter dem Menü Praktikumsbuch für Studierende und Formulare

Exakt diese drei Schritte sind auch bei der Durchführung von Orientierenden Praktika im Ausland zu befolgen. Im Unterschied zu den Vertiefenden Praktika und den Fachpraktika ist das Absolvieren von Orientierenden Praktika im Ausland grundsätzlich möglich.  Allerdings sollten die Studierenden unbedingt vor einem geplanten Auslandspraktikum mit dem Studienbüro Bildungswissenschaften abklären, inwieweit eine Anerkennung des von ihnen angedachten Praktikums möglich ist.

6. Orientierende Praktika außerhalb von Schulen

Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen ein Praktikum an einem außerschulischen Lern- und Ausbildungsort durchführen und sich für ein OP anerkennen lassen. Die Suche des Praktikumsplatzes ist Aufgabe der Studierenden.
Hierbei ist unbedingt vorab mit dem Studienbüro Bildungswissenschaften abzuklären, inwieweit eine Anerkennung des von Ihnen angedachten Praktikums möglich ist. Denkbar ist die Durchführung eines Praktikums u.a.
  • an Einrichtungen der Kinderbetreuung,
  • Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit,
  • Museen,
  • professionellen Theatern,
  • Umwelt- und Naturschutz, Landesforsten,
  • erlebnispädagogischen Einrichtungen,
  • bzw. im Rahmen eines Projektes der JGU, wie z.B. sprint, Denk-Sport, tasteMINT
    (nähere Informationen siehe unter dem Menüpunkt: Anerkennung praktikumsäquivalenter Leistungen als OP).

Die Einrichtung organisiert das Praktikum und stellt eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme aus. Anhand dieser Bescheinigung (und einer Kopie) erfolgt die Anerkennung im Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL).  

Allgemeine Informationen zu den Praktika an außerschulischen Lern- und Ausbildungsorten finden Sie unter den Links der rechten Seite.

7. Vorbereitungsveranstaltung für die Orientierenden Praktika

Vor Beginn der Orientierenden Praktika finden eintägige Vorbereitungsveranstaltungen statt, die von Vertreterinnen und Vertretern der Studienseminare durchgeführt werden. Darin werden die Studierenden mit den Zielen der Orientierenden Praktika und den zu bearbeitenden Aufgaben vertraut gemacht.
Die Teilnahme an einer Vorbereitungsveranstaltung ist verpflichtend,
sollte i.d. R. vor dem Orientierenden Praktikum 1 liegen und ist spätestens vor dem Orientierenden Praktikum 2 zu erbringen.
Die Anmeldung erfolgt zwingend über die Praktikumsplattform. Für die Buchung einer Vorbereitungsveranstaltung kann aus allen Angeboten in Rheinland-Pfalz ausgewählt werden - unabhängig von der Schulart, für die
ein Studienseminar zuständig ist. Die Veranstaltungen sind kongruent.
Bei Krankheit oder Verhinderung aus Gründen, die nicht bei dem Studierenden selbst liegen, ist ein ärztliches Attest bzw. eine begründete Abmeldung bei dem durchführenden Studienseminar vorzulegen.

 

8. Aktuelle Informationen für das SoSe 2012

Sämtliche Termine gelten unter Vorbehalt!

Der Buchungszeitraum für die Vorbereitungsveranstaltung für die Orientierenden Praktika liegt vom 23. Juli bis fünf Tage vor der jeweiligen Veranstaltung.
ACHTUNG: Im SoSe 2012 liegen die Vorbereitungsveranstaltungen innerhalb des Prüfungskorridors. Studierende haben bei der Buchung darauf zu achten, dass keine Überschneidungen mit universitären Veranstaltungen auftreten.
Die Vorbereitungsveranstaltungen finden zu festgelegten Terminen zwischen 06. und 18. August 2012 statt.

Der Buchungszeitraum für die Orientierenden Praktika 1 und 2 liegt vom 23. Juli bis 10. August.
Möchten Sie im selben Zeitfenster zum Orientierenden Praktikum 1 zusätzlich ein Orientierendes Praktikum 2 buchen, können Sie dies unter den verbleibenden Plätzen im Zeitraum vom 06. bis 10. August tun.
Die Orientierenden Praktika liegen im Praktikumsfenster vom 20. August bis 28. September 2012.



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