Das ZfL der Universität Mainz

Die Neufassung des Hochschulgesetzes 2003 sowie der Beginn der Reform des Lehramtsstudiums brachten die obligatorische Einrichtung von Zentren für Lehrerbildung an allen für das Lehramt ausbildenden Hochschulen mit sich (§ 92, Hochschulgesetz). Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz richtete dementsprechend im Jahr 2005 das ZfL ein. Es wurde als zentrale Einrichtung direkt dem Präsidenten unterstellt. Die Geschäftsstelle wurde im selben Jahr mit der Geschäftsführenden Beauftragten, Frau Christina Beer, sowie Frau Kerstin Feldmann (Sekretariat) besetzt. Entsprechend dem gewachsenen Aufgabenbereich kamen später weitere Stellen hinzu. Außerdem nahm 2008 das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt, 2009 das Studienbüro Bildungswissenschaften die Arbeit auf. Beide Institutionen sind organisatorisch der Geschäftsstelle angegliedert.

Zielsetzung und Rechtsgrundlagen der Zentren für Lehrerbildung sind festgelegt durch das Hochschulgesetz, die Landesverordnung über die Zentren für Lehrerbildung sowie die Organisationsregelung des ZfL.

 

 

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